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Ständerat will verurteilte Terroristen ausweisen

Wem Gefahr an Leib und Leben droht, darf nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden. Das steht sowohl in der europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der Bundesverfassung. Das Parlament hat nun für verurteilte Terroristen eine Ausnahme von dieser Regel beschlossen. Wäre das in der Praxis auch umsetzbar?

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