Inhalt
Ständerat will verurteilte Terroristen ausweisen
Wem Gefahr an Leib und Leben droht, darf nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden. Das steht sowohl in der europäischen Menschenrechtskonvention als auch in der Bundesverfassung. Das Parlament hat nun für verurteilte Terroristen eine Ausnahme von dieser Regel beschlossen. Wäre das in der Praxis auch umsetzbar?
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen