Luzern definierte 2017 als erster Kanton dreizehn Eingriffe, die nur noch ambulant, also ohne Übernachtung im Spital, durchgeführt werden dürfen. Weil sich Kosten einsparen lassen, fand die Idee schnell Nachahmer in anderen Kantonen.
2019 definierte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ebenfalls eine Liste mit 6 Eingriffen, die nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Per Anfang 2023 wurde die Liste auf 18 Eingriffe erweitert. Diese gilt für die ganze Schweiz und definiert einheitliche Voraussetzungen für alle Versicherten.
Ausnahmen
Stationäre Behandlungen sind gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) trotzdem möglich, wenn z. B. schwere Begleiterkrankungen vorliegen. Um eventuelle Komplikationen vorzubeugen, ist bei Betroffenen eine stationäre Behandlung sinnvoll und wird von den Krankenkassen übernommen.
Finanzielle Auswirkungen
Stationäre Eingriffe kosten oft das Mehrfache von ambulanten Behandlungen. Die Förderung von ambulanten Eingriffen soll Kosten einsparen. Die Verlagerung hat jedoch Auswirkungen auf die Kostenträger:
Bei stationären Behandlungen übernehmen die Krankenkassen 45 Prozent der Kosten, die Kantone übernehmen die restlichen 55 Prozent. Bei ambulanten Behandlungen übernehmen die Krankenkassen 100 Prozent der Kosten.
Die Kantone sparen also viel Geld, wenn ambulant operiert wird. Bei den Krankenkassen und damit auch den Prämienzahlenden hat die Umlagerung kaum finanzielle Auswirkungen. Folglich sinken auch die Prämien nicht.
Die Lösung liegt bereit
Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen würde ambulante Behandlungen fördern, Fehlanreize eliminieren und die Kosten nachhaltig senken. Eine entsprechende Vorlage (Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen – EFAS) wird im Parlament seit Jahren diskutiert. Der Nationalrat hat sich 2019 dafür ausgesprochen. Der Ständerat hat die Vorlage im Dezember 2022 mit etlichen Änderungen ergänzt. Er stimmt der Vorlage nur zu, wenn gleichzeitig auch pflegerische Leistungen von Spitex-Organisationen und Pflegeheimen einheitlich finanziert werden. Nun ist der Nationalrat wieder an der Reihe.
Vor- und Nachteile der ambulanten Behandlung
Viele Patientinnen und Patienten schätzen es, dass sie nach einer Operation schnell wieder nach Hause können. In den eigenen vier Wänden fühlen sich viele besser aufgehoben, was den Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann. Ausserdem wird das Risiko einer Infektion mit «Spital-Bakterien» reduziert. Und ambulante Behandlungen kosten weniger.
Andererseits fordert eine ambulante Behandlung viel Eigenverantwortung. Die Spitäler sind gefordert, Patientinnen und Patienten gut zu informieren, wie sie Wunden nachbehandeln und bei Komplikationen vorgehen müssen. Gewisse Patientinnen und Patienten fühlen sich überfordert, wenn die Heilung nicht wie gewünscht verläuft.
Ambulante Behandlungen sollen die Kosten im Gesundheitswesen senken. Momentan sparen aber vor allem die Kantone Geld. Darf das sein? Und sind ambulante Eingriffe wirklich von Vorteil für Patientinnen und Patienten?