Der schmale Weg
Neben Wanderin und Biker sind auch vermehrt Trailrunner auf dem Weg. Männer und Frauen, die die Bergwelt joggend durchlaufen. Oft ist das Zusammengehen auf Wanderwegen, die genügend breit sind, kein Problem. Ist der Bergweg schmal und exponiert, mögen sich Wanderer und Biker nicht mehr besonders.
Erlaubt oder nicht?
Mountainbiker sind je nach Kanton unterschiedlich willkommen auf Wanderwegen. Raum für Interpretation bietet u.a. das Strassenverkehrsgesetz Artikel 43 aus dem Jahr 1958:
Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.
Kantönligeist auf Wanderwegen
Das Gesetz ist klar, sagt zum Beispiel der Kanton Appenzell Innerrhoden und erlaubt Mountainbikes nur auf extra dafür gekennzeichneten Wegen. Der Kanton Graubünden hingegen sieht das anders: Als das Gesetz 1958 in Kraft trat, war das Fahrrad tatsächlich nicht für Wander- und Bergwege geeignet. Heute sind Mountainbikes in dem Sinne keine Fahrräder mehr, sondern Fahrzeuge, die sich für Wander- und Bergwege eignen. Deshalb dürfen Mountainbiker alle Wanderwege im Kanton Graubünden befahren. Ausser ein Weg ist explizit mit einem Verbotsschild für diese Gruppe belegt.
Der beste Weg?
Entflechtung heisst das Zauberwort im Kanton Bern, das Mountainbiker ungern auf Wanderwegen sieht. «Wanderwege und Mountainbikerouten sollen möglichst getrennt geführt werden», sagt Bernhard Schmidt, Geschäftsführer Berner Wanderwege, dadurch könne das Konfliktpotential eliminiert werden. Doch wer soll die neuen Routen bezahlen? Wer gibt sein Land für separate Wege her?
Domenico Bergamin ist Geschäftsführer von Allegra Trails, welche Gemeinden und Kantone im Umgang mit Mountainbiker berät und Wege für Biker und Wanderer baut. Er sagt: «Fakt ist, dass ein grosser und immer grösserer Teil der Schweizer Bevölkerung mountainbikt. Nun müssen wir nur noch lernen, dass wir wie in allen Lebensbereichen miteinander weiterkommen und nicht gegeneinander».
Der lange Weg
Gut möglich, dass das neue Veloweggesetz in Zukunft Klarheit bringen wird. Es tritt voraussichtlich 2023 in Kraft. Alle Kantone sind dann verpflichtet, in einem Richtplan festzuhalten, wo und auf welchen Wegen das Velo und somit auch das Mountainbike erlaubt sein wird. Richtplan, Vernehmlassung, Information und Bau von zusätzlichen Velo- und Mountainbikewegen müssen 2043 abgeschlossen sein.
Darüber diskutierten wir am Donnerstag von 10.00-11.00 Uhr in der Diskussionssendung «Forum» mit folgenden Gästen:
- Bernhard Schmidt, Geschäftsführer Berner Wanderwege
- Domenico Bergamin, Geschäftsführer Allegra Trails, Pontresina