Vergewaltigung und Gefängnis
Einig sind sich National- und Ständerat...
- dass eine Vergewaltigung mit Nötigung für den verurteilten Täter im Gefängnis endet.
- dass eine Vergewaltigung auch einem Mann widerfahren kann.
- dass als Vergewaltigung neben dem vaginalen, auch das anale oder orale Eindringen gelten kann
- dass nicht einvernehmlicher Sex auch ohne Nötigung strafbar ist
Ab wann ist Sex nicht einvernehmlich?
Der Ständerat sagt: Wenn eine Person ein Nein signalisiert, verbal oder non-verbal und die andere Person nicht darauf eingeht und weitermacht.
Der Nationalrat sagt: Wenn das Ja fehlt, verbal oder non-verbal, ist der Sex nicht einvernehmlich.
Viele Fragen
Was hilft den Opfern mehr? Und warum ist das Ja oder das Nein so wichtig?
Bringen härtere Strafen Opfer dazu, mehr Vergewaltigungen anzuzeigen? Werden in Zukunft weniger Verfahren eingestellt?
Im «Forum» diskutieren zwei Juristinnen
- Sibel Arslan, Nationalrätin Grüne BS
Sie hat sich für «Nur ja heisst ja» stark gemacht und für die Möglichkeit, dass Richter:innen auch Geldstrafen bei Vergewaltigung aussprechen können. «Auch hohe Geldstrafen treffen empfindlich, nicht nur Gefängnisstrafen. Aber wir müssen vorsichtig sein, weil gerade bei Sexualdelikten innerhalb der Familie wohl eher eine Anzeige gemacht wird, wenn die angeklagte verwandte Person zwar eine Verurteilung und Strafe bekommt, aber nicht ins Gefängnis muss.» Frau Arslan ist Mitglied der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.
- Nina Fehr Düsel, Kantonsrätin SVP ZH
Sie sagt, sie finde die Widerspruchslösung (Nein ist nein) besser, denn: «Wenn es zu einer Einvernahme kommt, kann eine Person einfacher darlegen, ab welchem Zeitpunkt sie nein gesagt hat». Sie findet es richtig, dass ein verurteilter Vergewaltiger ins Gefängnis kommt und die Möglichkeit der Geldstrafe entfällt. Sie ist Mitglied der Kommission für Justiz und Sicherheit des Kantons Zürich.