Paris oder Wien, Nizza oder Berlin: Die Terrorakte gegen die Zivilgesellschaft, politisch motiviert und mit grösster Härte ausgeführt, schockieren noch heute.
Auch in der Schweiz kam es im letzten Jahr zu zwei Anschlägen, bei denen man einen terroristischen Hintergrund vermutet: In Morges und Lugano. Ein Mann wurde getötet, eine Frau schwer verletzt. Taten, die man mit griffigen Massnahmen in Zukunft zu verhindern versuchen möchte. Kernpunkt: Mögliche «Gefährder» erkennen, bevor sie aktiv werden.
Teilnahmepflicht an Gesprächen, Ausreiseverbot, Kontaktverbot
Das Gesetz sieht eine Meldepflicht bei den Behörden, Kontakt-, Rayon- und Ausreiseverbote sowie Hausarrest vor – dies auch schon für Jugendliche. «Die Massnahmen richten sich nur gegen terroristische Gefährder», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter über Folter widerspricht. Er sagte letzten Herbst gegenüber der «Rundschau»: «Die neue Terrorismusdefinition der Schweiz ist jenseits von dem, was in einem Rechtsstaat akzeptabel ist.»
Im Prinzip könne jede politische Aktivität, die der Regierung missfalle, als terroristische Aktivität interpretiert werden. Überspitzt formuliert, so Nils Melzer weiter, hätten so auch Christoph Blocher oder Greta Thunberg, die den Staat kritisieren und Bewegungen in Gange brachten (gegen die EU oder gegen die Klimapolitik der Länder) überwacht werden können.
Viele Unterschriften gegen das Terror-Gesetz
Am 20. September 2020 wurde das Bundesgesetz «Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)», verabschiedet. Kurz darauf präsentierte sich ein überparteiliches Referendumskomitee «Nein zum Willkür-Paragraphen».
Verschiedene Jungparteien hatten sich zusammengeschlossen. Ebenfalls Unterschriften sammelte die Bürgerbewegung «Freunde der Verfassung». Die Komitees sammelten so 140'000 Unterschriften. Erforderlich sind 50'000.