In vielen Regionen der Schweiz sind die Läden an maximal vier Sonntagen pro Jahr geöffnet. Vor allem in der Adventszeit gehören Sonntagsverkäufe zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres. Während in Tourismusregionen Geschäfte während der Saison am Sonntag öffnen dürfen, ist das in den Städten verboten. Nun werden bis zu zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr gefordert.
Nationale Gesetzgebung
Bezüglich Ladenöffnungszeiten herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. Auf Bundesebene regelt das Arbeitsgesetz die Arbeits- und Ruhezeiten (Tagesarbeit 6-20 Uhr, Abendarbeit 20-23 Uhr). Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen benötigen eine Bewilligung. Wo kein kantonales oder kommunales Gesetz Einschränkungen vorsieht, gelten Montag bis Samstag 6-23 Uhr als maximale Öffnungszeiten. Erlaubt sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Weniger als die Hälfte der Kantone schöpft das Maximum von vier Tagen aus.
Das Arbeitsgesetz kennt zudem viele Ausnahmen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellenshops, Kioske, Bäckereien, Blumenläden etc., sowie Geschäfte in Tourismusgebieten, dürfen am Sonntag offen haben.
Kantonale Gesetzgebung
Die Ladenöffnungszeiten sind kantonal (teilweise kommunal) geregelt. 16 Kantone kennen entsprechende Gesetze. Dasjenige vom Kanton Zürich kennt keine Einschränkungen, Läden dürfen von Montag-Samstag von 6 bis 23 Uhr geöffnet sein. In den übrigen 15 Kantonen gelten unterschiedliche, kürzere Öffnungszeiten. Zwei Kantone (GR/VD) überlassen die Regelung den Gemeinden. In den Kantonen ohne entsprechendes Gesetz gilt das Arbeitsgesetz.
Arbeitsgesetz soll gelockert werden
Es gibt mehrere Vorstösse, das Arbeitsgesetz zu lockern:
Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe von heute vier auf zwölf Sonntage. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat der Initiative mit 10 zu 2 Stimmen Folge gegeben. Als Nächstes entscheidet die entsprechende Kommission im Nationalrat.
Ebenfalls im Raum steht eine Motion des FDP-Nationalrates Philippe Nantermod. Lokale Geschäfte (kleinere Läden mit begrenztem Sortiment) sollen am Sonntag öffnen dürfen. Der Nationalrat hat der Motion zugestimmt. Die vorberatende Kommission des Ständerats lehnt die Motion ab.
Geht es nach Wirtschaftsminister Guy Parmelin, sollen auch in städtischen Tourismusgebieten Sonntagsverkäufe möglich sein (analog zu den klassischen Tourismusgebieten), jedoch nur für Geschäfte mit hauptsächlich internationaler Kundschaft (Luxus- und Souvenirbereich). Die Ausnahme wäre zudem auf Städte mit mehr als 60'000 Einwohnerinnen beschränkt und der Anteil an ausländischen Hotelgästen müsste mindestens 50 Prozent betragen. Eine breite Allianz aus Kantonen, Organisationen und Branchen begrüssen das grundsätzliche Vorhaben, fordert aber Anpassungen. Die Sonderregelung sei zu kompliziert und nicht praktikabel.
Reichen vier Sonntagsverkäufe pro Jahr, oder darf es ein bisschen mehr sein? Und sollen beispielsweise Innenstädte den Touristischen Regionen gleichgestellt werden, womit Geschäfte am Sonntag öffnen dürften? Diskutieren Sie mit.