Klimaaktivistinnen und -aktivisten blockieren Zugänge zu einem Tanklager in Rümlang ZH oder einer Erdöl-Raffinerie in Cressier NE. Sie spielen Tennis in einer Grossbank oder versperren den Eingang mit Gehölz. Solche Aktionen häufen sich in letzter Zeit und werfen die Frage auf: Was darf Protest?
Die lange Tradition des zivilen Ungehorsam
Durch spektakuläre Aktionen auf einen Missstand aufmerksam machen, ist nicht neu. Der britische Quäker Benjamin Lay kritisierte die Sklavenhalter in den USA, in dem er in einer Bibel einen Beutel mit rotem Saft versteckte und das Buch mit einem Säbel zerstiess, was das «Blut» natürlich spritzen liess.
Weitere Beispiele von gesellschaftlichen Veränderungen, die durch zivilen Ungehorsam ausgelöst wurden, sind der indische Widerstandskämpfer Gandhi oder Rosa Parks. Letztere weigerte sich ihren Sitzplatz einem weissen Fahrgast zu überlassen und verhalf durch diese Aktion der Bürgerrechtsbewegung in den USA zum Durchbruch.
Aber für Städte und Kantone bedeuten Demonstrationen dieser Art einen grossen Mehraufwand. Die Polizei muss mit einem Aufgebot vor Ort sein. Kommt es zu Festnahmen, ziehen sie ein juristisches Nachspiel wegen Nötigung oder Hausfriedensbruch nach sich.
«Planet wird zerstört»
Bei einer Verkehrsblockade in Bern-Wankdorf war im Oktober auch die Lausanner Uni-Professorin Julia Steinberger dabei. Sie ist auch im Weltklimarat IPCC tätig.
Ich bin hier als Mutter, als Bürgerin, als Lehrerin und als Wissenschaftlerin.
In einer Mitteilung der Gruppierung «Renovate Switzerland» erklärt Steinberger ihre Beweggründe für die Aktion: «Ich bin hier als Mutter, als Bürgerin, als Lehrerin und als Wissenschaftlerin. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass die Bewohnbarkeit unseres Planeten vor unseren Augen zerstört wird.»
«Unbeteiligte werden behindert»
Wenig Verständnis bringen bürgerliche Politiker für diese Proteste auf. Für den Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Bregy sind diese Aktionen eine Form der Gewalt, wie er gegenüber SRF sagt. Man solle Protest äussern können, aber nicht durch die Behinderung Unbeteiligter: «Der persönliche Wille hört da auf, wo man den Willen anderer einschränkt.»