Wer stirbt hinterlässt viele digitale Spuren. Viele dieser Spuren führen zu Orten, die nur mit Passwort betreten werden können. Hat der Verstorbene die einzelnen Passwörter nicht notiert und seinen Erben hinterlassen, ist es mit etwas Geschick trotzdem möglich, auf Computer, Email oder Bankkonten zuzugreifen. Hier die wichtigsten Tipps.
Um an den Login-Namen und das Passwort eines Email-Kontos zu kommen, braucht es auf jeden Fall einen Sterbeschein und einen Erbschein. Damit lassen sich der Tod des Konto-Inhabers und der eigene Erbanspruch beweisen.
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Allerdings behandeln nicht alle Email-Anbieter die Passwort-Anfragen von Hinterbliebenen gleich. Die Swisscom verweist darauf, dass die Daten im Email-Account dem Fernmeldegeheimnis unterliegt und nicht weitergegeben werden dürfen. Ausnahmen erfolgen nur, wenn die Erben triftige Gründe für den Zugriff auf das Konto des Verstorbenen haben. Die Swisscom prüft solche Anfragen und entscheidet im Einzelfall.
Anders bei Sunrise und Cablecom: Dort können die Angehörigen auf Wunsch sogar das ganze Email-Konto übernehmen und weiter verwenden. Dazu reichen die oben erwähnten Dokumente.
Auch bei ausländischen Anbietern gibt es Unterschiede im Umgang mit den Email-Konten Verstorbener. Yahoo zum Beispiel gibt keine Daten heraus, löscht aber auf Wunsch das Konto des Toten. GMX und Gmail geben - die entsprechenden Dokumente vorausgesetzt - Zugriff auf's Konto des Toten. Bei Gmail muss aber die Sterbeurkunde auf Englisch übersetzt nach Kalifornien geschickt werden.
Nochmal anders macht es Hotmail: Microsofts Email-Dienst gibt zwar keine Passwörter heraus. Auf Wunsch wird aber eine CD mit allen Emails und Kontaktadressen des Verstorbenen am die Hinterbliebenen geschickt.
E-Banking
Ein E-Banking Konto ist bloss die Abbildung eines real existierenden Bankkontos im Internet. Wer dieses Konto erben soll, wird im Testament geregelt. Der Erbe hat dann nicht nur Zugriff auf's Konto selbst, sondern auch auf den Zugang via Internet.
In manchen Fällen hat jemand bereits vor seinem Tod Vollmachten über sein Konto erteilt. Solche Vollmachten bleiben auch nach dem Ableben des Kontoinhabers bestehen, das Konto kann also weiter genutzt werden.
Gibt es keine Vollmachten, dann sperrt die Bank nach dem Tod des Inhabers das Konto. Die Erben können danach mit Sterbeschein und Erbschein beweisen, dass sie Anspruch auf das Konto haben. Auf den E-Banking Account bezogen unterscheidet sich das weitere Vorgehen von Bank zu Bank: Während etwa die UBS oder die Postfinance das E-Banking für die Erben freigeben, behandelt die Credit Suisse die Login-Daten als persönlich und löscht den entsprechenden Zugang.
Eine Sonderform des E-Bankings sind Kontoguthaben beim Online-Bezahldienst PayPal. Diese Konten existieren nur virtuell im Internet und haben keine Entsprechung bei einer Bank. Um ihren Anspruch auf das Guthaben solcher Konten sicher zu stellen, müssen die Erben aber gleich vorgehen wie bei einer richtigen Bank: PayPal verlangt einen Sterbeschein und einen Erbschein, danach wird den Erben ein Check über die Kontosumme geschrieben.
Passwörter für den Zugang zum Konto gibt PayPal aber nicht weiter. Das Konto wird nach dem Tod des Besitzers gelöscht.
Passwortgeschützter PC
PCs können auf verschiedene Arten mit einem Passwort geschützt werden. Am verbreitetesten ist wohl der Schutz durch das Windows-Passwort, das beim Einloggen ins Betriebssystem eingegeben werden muss.
Wer dringend auf Unterlagen auf dem PC eines Verstorbenen zugreifen muss, vom Passwort aber daran gehindert wird, muss nicht verzweifeln: Es gibt verschiedene Wege, so ein Passwort zu umgehen. Microsoft selbst zeigt auf seiner Windows-Hilfeseite mehrere Möglichkeiten auf. Sie entsprechenden Anleitungen findet man hier. Auch eine Google-Suche, wie sich das Windows-Passwort umgehen lässt, bringt schnell Resultate.
Wer sich nicht zutraut, selbst das Passwort zu umgehen, kann auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Entsprechende Angebote findet, wer im Internet etwa nach «Datenrettung» oder «Passwort wieder herstellen» sucht. Das Setzen eines neuen Passwortes kann je nach Anbieter unterschiedlich teuer ausfallen und von weniger als 100 Franken bis zu über tausend Franken kosten. Am besten ist es deshalb, sich einen Kostenvoranschlag geben zu lassen.
Professionelle Hilfe wird auch nötig, wenn nicht bloss da Windows-Passwort zu knacken ist, sondern auch die Festplatte des Computers verschlüsselt wurde. Das kann über eine spezielle Software geschehen oder direkt über die Hardware selbst, die Festplatte also. Das Umgehen dieses Passwortschutzes kann je nach Art der Verschlüsselung schnell ein paar tausend Franken kosten. Es empfiehlt sich also auch in diesem Fall ein Kostenvoranschlag.
Bürocomputer
Auch Bürocomputer sind in der Regel Passwortgeschützt. Was nach dem Tod des Benutzers mit den Daten passiert, die sich auf so einem Computer befinden, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen.
Ist kein privater Gebrauch des Bürocomputers erlaubt, wird davon ausgegangen, dass sämtliches Material darauf geschäftsrelevant ist. Der IT-Fachmann des Unternehmens kann sich nach dem Tod eines Angestellten Zugang zum Computer verschaffen und wichtige Daten sichern. Danach wird alles gelöscht.
Dass ein Unternehmen seinen Angestellten die Verwendung des Bürocomputers auch für private Zwecke erlaubt ist eher die Ausnahme. Auch hier unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen, was nach dem Tod eines Benutzers mit den Daten auf dem Computer passiert.
Meist werden die Benutzer aufgefordert, privates Material auf dem Computer zu kennzeichnen, etwa indem entsprechende Dokumente in einem «Privat»-Ordner gespeichert werden. Nach dem Tod des Benutzers können die Dokumente einfach den Hinterbliebenen weitergeleitet werden.
Weil aber davon auszugehen ist, dass nicht alle Angestellten zu Lebzeiten so viel Ordnungssinn zeigen und private Dateien wohl verstreut auf dem Computer herumliegen, gilt in einigen Unternehmen das 4-Augen-Prinzip beim Durchgehen der Daten eines Verstorbenen: Zwei Mitarbeiter schauen sich gemeinsam das Material an, damit kein Missbrauch privater Daten stattfinden kann. Finden sie private Dokumente, werden sie den Hinterbliebenen geschickt.