1. Wirtschaftskrise
Folgende Punkte müssen erfüllt sein, um von einer Wirtschaftskrise zu sprechen:
- steigende Arbeitslosenzahlen
- schrumpfende Wirtschaft
- die Produktion eines Landes bricht für mehrere Quartale hintereinander ein
- Firmen gehen pleite
- die Löhne kommen unter Druck
- die Preise fallen
Aktuell sind viele dieser Punkte erfüllt und Experten rechnen damit, dass wir vor einer tiefen Krise stehen. Aus diesem Grund hat die Schweiz, wie auch viele andere Länder, Milliarden in die Wirtschaft investiert, um die Krise möglichst abzuschwächen.
Von einer Welt-Wirtschaftskrise sprechen wir, wenn der Handel zwischen den Ländern zusammenbricht, weil unzählige Volkswirtschaften im Krisen-Modus sind. So eine erlebten wir das letzte Mal 2008/2009.
2. Arbeitslosenquote
Aktuell ist die Arbeitslosenquote in der Schweiz so hoch wie seit der Krise vor 11 Jahren nicht mehr. Im Mai waren laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) 3,4% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ohne Job.
Eine Zahl, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:
- Anzahl Personen, die sich effektiv beim Regionalen Arbeitsvermittlungs-Büro (RAV) anmelden
- Personen, die arbeiten wollen und können - sogenannte Erwerbspersonen
Die Erwerbspersonen liefern die Basis für die Berechnung der Arbeitslosenquote. Und nicht etwa die gesamte Bevölkerung der Schweiz. Kinder, Rentnerinnen oder auch IV-Bezüger werden somit nicht eingerechnet.
3. Rezession
Eine Rezession ist nichts Anderes als das Fachwort für Wirtschafts-Abschwung. Was bedeutet, dass die Wirtschaft mindestens zwei Quartale hintereinander schrumpft.
Und zwar durch:
- weniger Konsum
- weniger Investitionen
- weniger Ausgaben
Auch dies passierte in der Schweiz zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 08/09.
4. Massenentlassung
Damit man von einer Massenentlassung spricht, müssen folgende Punkte erfüllt sein.
- die Entlassung von 10 Personen bei Unternehmen bis 100 Angestellten
- die Entlassung von 30 Personen innerhalb eines Monats bei Unternehmen mit 300 und mehr Angestellten
- Bei Firmen mit 100-300 Mitarbeitern sprich man bei Entlassungen von 10 % der Belegschaft von einer Massenentlassung
Die genaue Definition einer Massenentlassung hat durchaus seine Gründe. Firmen, die Massenentlassungen planen, müssen nämlich gewisse Regeln einhalten. Sie müssen beispielsweise mit dem Kanton zusammenarbeiten und den Angestellten die Chance geben, einen Gegenvorschlag zur Entlassung zu machen. Ein sogenanntes Konsultationsverfahren (siehe Punkt 5).
Stand jetzt hat es in der Schweiz wegen der Corona-Krise noch keine Massenentlassungen gegeben.
5. Konsultationsverfahren
Das Konsultationsverfahren ist das Recht der Angestellten, auf eine Massenentlassung zu reagieren, um diese möglicherweise zu verhindern. Es können also Vorschläge eingereicht werden, wie die wirtschaftliche Misere der Firma ohne Massenentlassung aus dem Weg geräumt werden kann.
Meistens schalten sich an diesem Punkt die Gewerkschaften ein, die den Angstellten zur Seite stehen. Zusammen soll eine Lösung gefunden und der Chefetage präsentiert werden. Diese ist dann dazu verpflichtet, den erarbeiteten Vorschlag auch zu prüfen.
Nicht gesetzlich geregelt ist, wie lange die Angestellten Zeit haben, einen solchen Vorschlag einzureichen. Das Bundesgericht hat lediglich entschieden, dass ein Tag zu kurz, ein Monat aber zu lang sei.
Solche Konsultationsverfahren haben oft den Ruf, dass sie nicht sonderlich erfolgreich sind. Es gab jedoch schon Fälle, in denen eine Fabrikschliessung dank des Verfahrens abgewendet werden konnte.
6. Sozialplan
Nicht nur das Konsultationsverfahren wird bei einer Massenentlassung ausgelöst, es wird auch ein sogenannter Sozialplan verlangt. Was genau darin enthalten ist, ist meistens nicht bekannt und auch nicht genau definiert.
Grundsätzlich geht es aber darum, die Folgen einer Massenentlassung abzudämpfen. Heisst, der Plan definiert, wie Kündigungen vermieden oder immerhin die harten Folgen davon abgefedert werden sollen.
Konkret geht es um:
- Einstellungsstops
- Abgangsentschädigungen
- Hilfe bei der Stellensuche
- vorzeitige Pensionierung
Verhandelt wird der Sozialplan meist zwischen der Firma und den Gewerkschaften. Aber: Nur bei Firmen mit mehr als 250 Angestellten ist ein Sozialplan pflicht. Oder wenn es im Gesamtarbeitsvertrag festgehalten ist.