Bremgarten ist ein Schmuckstück unter den Kleinstädten des Kantons Aargau. Die bunte Häuserkulisse lädt zum Flanieren und Verweilen ein. Die alten Gebäude erzählen Geschichten und faszinieren mit vielen sehenswerten Details. Auch der Spittel-, der Hexen- und der Katzenturm haben eine spannende historische Vergangenheit.
Das mittelalterliche Städtchen liegt zwischen Muri und Wohlen in der Reussschlaufe und zählt 8700 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Gründung geht etwa ins Jahr 1200 zurück. Bremgarten ist die drittgrösste Gemeinde im Freiamt und der Hauptort des gleichnamigen Bezirks.
Bremgarten als Marktstadt
Bekannt ist Bremgarten für seine Tradition als uralte Marktstadt. «Jährlich finden mindestens sechs Märkte statt», erzählt Robert Bamert. Er lebt seit etwa 50 Jahren in Bremgarten und führt regelmässig interessierte Gruppen durch das Städtchen. «Bereits ab dem 16. Jahrhundert sind vier Jahrmärkte dokumentiert. Damals wurde alles für den täglichen Bedarf angeboten. Später wurde dann vor allem mit Vieh gehandelt. Heute spielt die Kulinarik eine grosse Rolle», erzählt Bamert weiter.
Genuss und sinnliches Erleben wird auch beim Weihnachts- und Christchindlimarkt gross geschrieben. Dieser ist inzwischen einer der grössten in der Schweiz. «Er zieht Besucherinnen und Besucher bis weit über die Landesgrenzen hinaus an», berichtet Robert Bamert stolz. Bis zum Jahr 1994 gab es nur einen kleinen Weihnachtsmarkt. Nachdem Bremgarten verkehrsarm wurde, wurde der Weihnachtsmarkt mit dem «Christchindlimärt» zusammengeführt.
Acht Flussübergänge und eine Holzbrücke
Bremgarten ist eine Brückenstadt und zählt insgesamt acht Flussübergänge. Ein besonderes Wahrzeichen ist die gedeckte Holzbrücke, die der Verbindung zwischen der Altstadt und der Unteren Vorderstadt dient. Sie wird bereits im Jahr 1281 erstmals urkundlich erwähnt.
Bis zum Jahr 1994 fuhren mehrere tausend Autos pro Tag über die Brücke und durch das Städtchen. Seit der Eröffnung der Umfahrungsstrasse sind Altstadt und Brücke für den Verkehr gesperrt. Heute dient sie ausschliesslich den Fussgängerinnen und Fussgängern.