1. Zieh Ende Jahr kurz um
Der wohl einfachste Weg zum Steuern sparen: Pack deine sieben Sachen und zieh in einen steuergünstigeren Kanton. So lassen sich je nach Weg- oder Zuzugsort bis zu stolzen 40 Prozent Steuern sparen! Breaking News? Weniger. Wer allerdings mitten im Jahr umzieht, bezahlt für das gesamte Jahr die Steuern beim neuen Wohnort. Unser Vorschlag: Zieh sonst jeweils einfach im Dezember kurz in den (steuergünstigen) Kanton Zug und wieder zurück. Jackpot.
2. Sauf den Weinkeller leer
Hast du über die Jahre hinweg ein paar gute Weinflaschen gebunkert? Glückwunsch. Bevor du allerdings in Betracht ziehst, sie zu verkaufen, malst du dir besser zuerst aus, ob sie ein Mensch alleine konsumieren könnte. Falls nicht: Die Steuerbehörde sieht das wohl genauso und verdächtigt dich bei einem Verkauf der Gewinnstrebigkeit. Deine Einnahmen werden also nicht mehr als steuerfreier Kapitalgewinn gehandelt, sondern als steuerbares Erwerbseinkommen. Kummer wegsaufen wird dann erst noch schwierig...
3. Schenk deiner Schwiegertochter alles indirekt
Beschenkst du eine nichtverwandte Person wie etwa deine Schwiegertochter, werden meist Schenkungssteuern erhoben. Willst du deiner Schwiegertocher trotzdem ein Geschenk überreichen, übergibst du es besser zuerst ihrem Ehemann (also deinem Sohn). Beschenken Eltern nämlich ihre Kinder, wird die Schenkungssteuer in den meisten Kantonen erlassen oder sehr niedrig angesetzt - genauso wie bei Ehepaaren. Aber Vorsicht: Die beiden Schenkungen sollten einen gewissen Zeitabstand einhalten, sonst lechzt die Steuerverwaltung wohl schneller nach Blut, als du auf drei zählen kannst.
4. Mach deine Weltreise erst mitte Jahr
Es lohnt sich, deine einjährige Reise über den Jahreswechsel zu ziehen. Der Grund: Steuerprogression. (Je mehr du in einem Jahr verdienst, desto höher wird der Steuersatz). Verziehst du dich also von Juli 2016 bis Juli 2017, verringerst du dein Einkommen nicht nur in einem Jahr, sondern in zwei Jahren. Ergo: Du blechst prozentual zweimal weniger. Et voilà - zwei Fliegen auf einen Schlag.
5. Besuch den Arzt besser schon zum Jahresbeginn
Charmanterweise können die bezahlten Krankheitskosten, welche den Selbstbehalt übersteigen, prinzipiell in jedem Kanton von den Steuern abgezogen werden. Hast du also konkret Arztrechnungen von insgesamt 8'000 Franken (dann erst einmal gute Besserung, du arme Sau) und bezahlst einen Selbstbehalt von 2'500 Franken, dann sind die restlichen 5'500 Franken steuerfrei. Die Vorraussetzung: Du kannst alle Rechnungen vorweisen. Also leg deine Kontrollbesuche beim Arzt besser auf den Jahresbeginn, sonst flattern die Rechnungen allenfalls erst nächstes Jahr ein. Soll es alles geben.