Zivildienst
Der Zivildienst gilt als Ersatzdienst für den Militärdienst. Er dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst. Zivildienst können nur diejenigen machen, die auch militärdienstpflichtig sind. Somit muss jeder Zivildienstleistende bereits einmal erfolgreich an einer Rekrutierung teilgenommen haben. Für den Zivildienst entscheidet man sich aus Gewissenskonflikten mit dem Armeedienst. Menschen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht militärdienstpflichtig sind, haben kein Anrecht auf Zivildienst.
Zivilschutz
Wie der Name besagt, gewährt der Zivilschutz Schutz, Betreuung und Unterstützung der Gesellschaft. Der Zivilschutz ist kantonal geregelt. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die keinen Militärdienst und keinen Zivildienst leisten, unterliegen der Schutzdienstpflicht und müssen somit Zivilschutz machen. Zivilschutztätigkeiten sind vielfältig und situationsabhängig. Dazu gehören: bei Katastrophen mithelfen, bei Grossanlässen Sicherheit darbieten oder Menschen mit Handikap herumzufahren.
Militärdienst
Ab dem 18. Altersjahr müssen Schweizer Männer sich in einem Rekrutierungszentrum der Armee blicken lassen. Dort werden sie eingestuft. Ist man dienstuntauglich, hat man zu bezahlen. Die Ersatzleistung beträgt 3% des Jahreslohns. Für Frauen ist das Militär freiwillig. Von rund 170‘000 Menschen im Militär sind 1000 Frauen. Es gibt auch viele Sonderfälle: Bsp. Auslandschweizer, also Schweizer die keinen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, sind von dem Militärdienst und den Ersatzleistungen ausgeschlossen.
Falls du wehrpflichtig bist - Hast du einen dieser 3 Optionen gewählt? Welche Erfahrungen hast du gemacht? Erzähl es uns in der Kommentarspalte.