Wie haben sich die Mietpreise in der Schweiz verändert?
Die Mietpreise haben sich über die Jahre hinweg immer wieder erhöht und gesenkt. Die Anspannung und Entspannung gehört vor allem für Ballungsräume dazu.
Geht man nach den Statistiken, steigen tendenziell in der Schweiz die Mieten: 1960 kostete eine durchschnittliche Drei- bis Dreieinhalbzimmer Wohnung 1195 Franken.
2014 kostete eine solche Wohnung durchschnittlich 1846 Franken. Das ist eine durchschnittliche Erhöhung von rund 600 Franken (für Zahlenfreaks und Excel-Lovers gibt es hier die ganze Statistik, auch mit Fokus auf die einzelnen Kantone).
Weshalb werden Wohnungen teurer?
Seit 2005 ist gemäss Walter Angst vom Mieterverband Zürich eine Mietzinssteigerung aus folgenden Gründen zu beobachten:
1. Die Urbanisierung
2. Eine Neuorientierung des Marktes: Anleger, welche auf dem Kapitalmarkt nichts mehr verdienen, wechseln vermehrt auf den Immobilienmarkt.
Anleger, welche auf dem Kapitalmarkt nichts mehr verdienen, wechseln vermehrt auf den Immobilienmarkt.
Gibt es denn keine neuen Wohnungen, die gebaut werden?
Und ob! «Vor allem in den Städten herrscht ein regelrechter Boom an Neubauwohnungen», sagt Hans Rupp, Chef der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich.
Das Problem dabei ist allerdings: Die Wohnungen werden vor allem im Luxussegment gebaut und sind zusätzlich meist sehr grossräumig. «Für den Mittelstand sind solche Veränderungen schwierig und können zur Knappheit führen», sagt Hans Rupp weiter.
Er sagt, es gäbe immer mehr Stockwerkeigentum im höheren Preissegment. Der Durchschnittsschweizer habe dabei kaum Chancen.
Es gibt immer mehr Stockwerkeigentum im höheren Preissegment. Der Durchschnittsschweizer hat dabei kaum Chancen.
Was ist unter Gentrifizierung zu verstehen?
Gentrifizierungsprozesse laufen nach typischen Mustern ab: Günstige Stadtteile werden bewohnt, meist von Künstlern und Subkulturen. Danach folgen Gastronomien und hippe Cafés. Viele Wohnungen werden dann aufgewertet und dementsprechend teurer. Menschen, die ursprünglich im betroffenen Viertel gewohnt haben, können sich die Mieten nicht mehr leisten und werden verdrängt. Das betrifft meist Menschen aus dem Mittelstand und ältere Menschen.
Ist Gentrifizierung nur negativ?
«Gentrifizierung ist dann ein Problem, wenn sie zur Segregation von Bevölkerungsschichten führt», sagt Hans Rupp, Chef der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich. Per se negativ sei Gentrifizierung allerdings nicht. Das sagt auch Walter Angst.
Es gibt viele positive Projekte, die der Umwälzung der Wirtschaft entgegen wirken.
Ausserdem ist Gentrifizierung immer eng an Veränderung geknüpft, was die Standortattraktivität fördert. Würde eine Stadt sich nicht weiterentwickeln und «still stehen», so könnte das einen massgeblichen Einfluss auf die Attraktivität eines Ortes haben.
Welche Auswirkungen haben fixfertig eingerichtete Wohnungen?
In Schweizer Städten gibt es oft Apartments, die schon fixfertig vermietet werden und eher Menschen eines höheren Einkommens ansprechen. Dort gibt es teilweise eine 24h-Rezeption, eingebaute Massage-Salons oder auch dazugehörige Freizeitanlagen.
Zwei solche Beispiele dafür sind unter anderem «Swiss Star» oder auch «Vision Apartments». Diese kann man auch nur für eine Woche mieten. Ähnlich wie «Airbnb».
Wie trägt Airbnb strukturell zum Wohnungswesen bei?
Airbnb ist einer seit 2008 bestehender Community-Marktplatz für Buchung und Vermietung von Unterkünften. Sehr beliebt ist das Angebot in Städten, in denen Hotels oft teuer sind. Viele Privatpersonen vermieten dann jeweils ein Zimmer in ihrem Haus oder bieten gar ganze Wohnungen an.
Das Ausmass Airbnb hat im Ausland bereits zu grosse Dimensionen eingenommen, sodass es Beschränkungen gebraucht hat (bsp. Barcelona oder London). In gewissen Städten wurde eine Obergrenze der Vermietungstage von 90 Tagen für Privatpersonen eingeführt.
Auch die rechtliche Lage sieht klar aus, geht es um Airbnb-Zimmer, sagt Walter Angst: «Das Zimmer darf zwar vermietet werden. Der Profit darf allerdings nicht mehr als 10 % der eigentlichen Miete betragen. Sonst kann einem der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.»
Der Profit darf nicht mehr als 10% der eigentlichen Miete betragen. Sonst kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen.
Vorübergehend ein Zimmer anzubieten sei allerdings absolut okay. «Will man das dauerhaft tun, fördert man allerdings nur die Aufwertung resp. die Nicht-Verfügbarkeit von Wohnräumen, die eigentlich günstiger hätten vermietet werden können», so Walter Angst weiter.