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1 gegen 100 Zuschauer-Wettbewerb «1 gegen 100»

Mitmachen und gewinnen!

In den Sendungen «1 gegen 100» wird wieder ein Zuschauer-Wettbewerb mit Verlosung von Bargeldpreisen im Wert zwischen CHF 5‘000.- und 30‘000.- durchgeführt.

Teilnahmemöglichkeiten – nur während der Sendung:
Per Anruf 0901 544 311 (CHF1.20/Anruf) oder mit dem 
Gratis-Teilnahmeformular für Mobiltelefone

Hinweis: Die Teilnahme am Wettbewerb ist einige Minuten nach Einblendung am TV unter Umständen besser erreichbar.

Die Gewinnerinnen und Gewinner des Zuschauer-Wettbewerbs werden nach Möglichkeit in der Sendung eingeblendet und am darauf folgenden Arbeitstag hier im Internet veröffentlicht sowie am Dienstag in der Folgewoche telefonisch kontaktiert.

Sendung vom Gewinnerin / Gewinner (Gewinnsumme)
11.11.2024 Sylvia Büchler, Abtwil (2x15'000)
04.11.2024 Christa Jespersen, Aesch (22'222)
28.10.2024 Marietta Nussbaumer, Churwalden (25'000)
21.10.2024 Martin Stierli, Bassersdorf (3x11'111)
07.10.2024 Robert Brunner, Holderbank SO (CHF 25'000)

Teilnahmebedingungen

Beginn und Teilnahmeschluss des Zuschauer-Wettbewerbs liegen innerhalb der Sendung. Bei Wiederholungen der Sendung ist keine Teilnahme möglich. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Zufallsprinzip in einem ordentlichen Ziehungsverfahren mit gleichen Gewinnchancen unter allen regulären Teilnahmen per Anruf und den Gratisteilnahmen ermittelt. Kann eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innert nützlicher Frist kontaktiert werden, bleibt eine erneute Ziehung vorbehalten. Mitarbeitende von SRF sowie deren Angehörige sind von einem Gewinn ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Teilnahme von Minderjährigen setzt das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter voraus. Bei unberechtigten oder durch systematische Manipulation oder unfaire Mittel erzeugten Teilnahmen, ist der Ausschluss von Teilnehmern vorbehalten. Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Möglichkeit am Sender und im Internet bekannt gegeben und persönlich benachrichtigt. Bargewinne über CHF 1000 unterliegen der Verrechnungssteuer. Bei der Auszahlung werden 35 Prozent Verrechnungssteuer in Abzug gebracht. Zur Rückforderung der Verrechnungssteuer erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner eine Bescheinigung für Steuerzwecke, die der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden kann. Bargewinne über 1000 Franken sind in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren. Die Auszahlung erfolgt bis 30 Tage nach dem Gewinn. Die Daten der Teilnehmenden werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SRF. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. SRF behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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