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7. April 1965: Richtgeschwindigkeit statt Höchsttempo
Aus Tacho vom 01.06.2015.
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Autobahn A1 Tempoempfehlung statt Höchstgeschwindigkeit

Heute gilt 120 km/h auf Schweizer Autobahnen als Höchsttempo. Das war aber nicht schon immer so. Bis ins Jahr 1973 gab es in der Schweiz noch keine Tempolimiten.

Während sich auf den Autobahnen heutzutage Auto an Auto reiht gab es beim Bau noch reichlich Platz für jeden. Und dieser Raum wurde mit eigenwilligen Fahrstilen und eigenem Tempo ausgenutzt. Mit der Zunahme des Verkehrs nahmen aber auch die Unfälle zu. Gesetze mussten her um diesen Anstieg zu stoppen. Im Jahr 1965 wurde ein erster Schritt in diese Richtung getan: Die Eidgenössische Polizeiabteilung sprach Richtgeschwindigkeiten als Tempoempfehlung aus. Bis 1973 blieb die Autobahn jedoch weiterhin ohne gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Nach der Erdölkrise führte der Bundesrat im November 1973 das Höchsttempo von 100 km/h auf Autobahnen ein. 1974 wurde die Limite versuchsweise auf 130 km/h erhöht und vier Jahre später definitiv eingeführt.

Als Sofortmassnahme gegen das Waldsterben wurde 1985 das Tempolimit versuchsweise auf 120 km/h gesenkt. Jedoch konnte kein Zusammenhang zwischen dem Waldsterben und der Fahrgeschwindigkeit festgestellt werden und die Angst der Bevölkerung vor den ökologischen Auswirkungen nahm ab.

Trotzdem wurde die Volksabstimmung zur Wiedereinführung von Tempo 130 km/h 1989 mit 62% deutlich abgelehnt. Tempo 120 km/h wurde somit definitiv eingeführt und blieb bis heute bestehen.

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