«Ferien» war für die Schweizer Arbeitnehmenden lange ein Fremdwort. Denn Ferien – vom lateinischen «feriae» für Festtag oder Ruhetag abgeleitet – gab es vor 140 Jahren noch gar nicht.
Beginn mit Kuren für Beamte
Die erste Ferienregelung der Schweiz stammt aus dem Jahre 1879. Sie galt nur für Beamte des Bundes und regelte deren Kuraufenthalte. In der Privatwirtschaft gab es bis zum Ersten Weltkrieg kaum Ferienbestimmungen.
Es war schliesslich der Sauerstoffmangel in den Büros, der die Idee von Ferien aufkommen liess. Nur so könne man die geistige Ermüdung bekämpfen, hiess es. Das galt zunächst für Büroangestellte, nicht aber für Arbeiter, die draussen rackerten – die hatten ja genügend frische Luft.
Erst mit der Zeit akzeptierte man auch körperliche Belastungen als Grund, Urlaubstage zu gewähren. Nach 1920 erhielten so auch Arbeiter regelmässig Ferien.
Erst seit 1966 für alle
Gesetzlich verankert wurde der Ferienanspruch für alle erst nach dem Zweiten Weltkrieg – zunächst in einzelnen Kantonen, dann auf Bundesebene: Ab 1966 legte das Arbeitsgesetz ein Minimum von zwei Ferienwochen fest. Seit 1984 sind in der Schweiz per Obligationenrecht vier bezahlte Ferienwochen garantiert. Das scheint den Schweizern auch auszureichen: Zwei Volksinitiativen, die eine Erhöhung verlangten, wurden vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt, zuletzt 2012.
In der Praxis werden den Angestellten freilich etwas mehr Ferien zugestanden als das gesetzliche Minimum: Laut Bundesamt für Statistik kamen sie 2015 im Vollzeitpensum auf 5,1 vertraglich zugesicherte Ferienwochen pro Jahr.