Informationen
Vom 26. September bis zum 24. Oktober 2016, um 08.00 Uhr, können alle Interpreten, welche die Schweiz am «Eurovision Song Contest» 2017 in der Ukraine vertreten wollen, ihre eigens für diesen Event komponierten Songs einreichen. Der Selektionsprozess wurde einigen Änderungen unterzogen: unter anderem wird in der ersten Phase eine rund 20-köpfige Jury über die Auswahl der Songs entscheiden und in der Liveshow wird der Gewinner zu 100 Prozent vom Publikum gewählt.
Einreichung der Songs und Juryvoting
Ab dem 26. September sind die Musikerinnen und Musiker eingeladen, ihre Songs via Anmeldeformular auf srf.ch/esc einzureichen. Nach Anmeldeschluss am 24. Oktober 2016, bewertet eine rund 20-köpfige Jury die eingereichten Songs. Die Songs sind nicht öffentlich zugänglich. Insgesamt werden voraussichtlich 20 Kandidaten für alle Sprachregionen (SRF, RSI, RTS, RTR) ermittelt, welche eine Runde weiter sind und am Livecheck teilnehmen können. Die Jury setzt sich aus Musikexperten zusammen: Produzenten, Personen aus der Musikindustrie, Musiker, Journalisten. Die Namen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
In der zweiten Phase, am Livecheck, werden die voraussichtlich 20 von der Jury am besten gewerteten Songs präsentiert. Dabei müssen die Interpreten ihre Livekompetenz, die gesangliche Qualität sowie die Bühnenpräsenz den Jurymitgliedern unter Beweis stellen. Die Jurymitglieder werden im Vorfeld kommuniziert. Die 20 zu bewertenden Songs werden nicht veröffentlicht. Die sechs bis zehn am besten bewerteten Darbietungen qualifizieren sich für die Teilnahme an der nationalen Livesendung vom 5. Februar 2017 in Zürich. Am Schluss entscheidet einzig das Fernsehpublikum via Televoting, wer die Schweiz 2017 am «Eurovision Song Contest» in der Ukraine vertreten soll.
Die wichtigsten Änderungen des Selektionsprozesses im Überblick:
- Neu wird eine rund 20-köpfige Jury die eingereichten Songs bewerten. Die Plattform ist nicht mehr öffentlich einsehbar.
- Die Quotenregelung pro Sprachregion ist aufgehoben. Neu spielt es also keine Rolle mehr, aus welchem Landesteil ein Song eingereicht wird.
- Die Jury setzt sich aus Musikexperten zusammen: Produzenten, Personen aus der Musikindustrie, Musiker, Journalisten. Die Namen werden im Vorfeld bekanntgegeben.
- Die Bewerbungen müssen zwingend einen Schweizer Bezug haben. Interpret, Komponist oder Texter (mindestens eine Person) müssen einen Schweizer Pass besitzen oder in der Schweiz wohnhaft sein.
- Die voraussichtlich 20 höchstbewerteten Songs werden von den Interpreten der Jury beim Live-Check am 4. Dezember 2016 präsentiert – die Songs werden nicht veröffentlicht. Die Jury trifft eine Auswahl von sechs bis zehn Acts. Die Jury wird im Vorfeld kommuniziert.
- Die sechs bis zehn Acts zeigen ihr Können am 5. Februar 2017 in der Liveshow. Via Televoting entscheiden einzig die Zuschauerinnen und Zuschauer, wer die Schweiz 2017 am ESC vertreten soll.
- Die Entscheidungsshow ist neu an einem Sonntag, auf SRF zwei zu sehen.
Informationen
Das Projekt «Eurovision Song Contest» 2017 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam. Die Details zu den Anmeldebestimmungen und zur Selektion sind im Reglement aufgeführt.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Selektion? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.