Roger Federer hat in der Bündner Gemeinde Valbella zwei Luxus-Chalets als Feriendomizil für sich und seine Familie bauen lassen. Doch noch kann Familie Federer ihre Freizeit dort nicht geniessen – seit Herbst 2012 halten Nachbarschaftsklagen den Tennisprofi auf Trab.
Nachbarn wollen keinen Zaun
Der Grund: Federer will sein Anwesen vor neugierigen Blicken schützen – mit einem zwei Meter hohen Zaun und Sträuchern in der Höhe von drei Metern. Dies wurde von der Gemeinde Valbella eigentlich bewilligt. Wegen Einsprachen von Nachbarn landete der Streit aber beim Verwaltungsgericht Graubünden. Und dieses hat Federers Baubewilligung nun aufgehoben, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Graubünden gegenüber «glanz & gloria» eine Meldung der «Sonntagszeitung» bestätigt.
Geht Federer ans Bundesgericht?
Der Grund für den Entscheid: Der Grenzabstand des von Federer geplanten Sichtschutzes zu den Nachbar-Grundstücken ist zu gering. Der Mindestabstand von 2,5 Metern zum nächsten Grundstück muss eingehalten werden. Roger Federer plante stattdessen nur 1,5 Meter ein.
Federer hat nun gemäss dem Verwaltungsgericht Graubünden zwei Möglichkeiten: Er kann den Entscheid zum Bundesgericht weiterziehen. Oder ein neues Gesuch einreichen.