Schweizer Radio und Fernsehen pflegt eine gendergerechte Sprache, da dies unsere Konzession so vorsieht: Im Artikel 3 Absatz 3 steht: «Die SRG bemüht sich, gestützt auf das Diskriminierungsverbot (..) um eine angemessene Darstellung und Vertretung der Geschlechter in ihrem publizistischen Angebot». Wir wissen, dass die Sprache damit etwas schwerfälliger wird. Aus unserer Perspektive sind jedoch kleine Einbussen bei der Ästhetik ein vernünftiger Preis für die gleiche Repräsentation von Frauen und Männern.
Gerne erläutern wir unsere interne Regelung:
In den Sendungen von SRF wird das generische Maskulinum ersetzt durch entweder:
- die Nennung von beiden Geschlechtsformen (Zuschauerinnen und Zuschauer) oder
- eine neutralisierte, nicht-differenzierende Form (Zuschauende)
In den klassischen Formaten wie Radio oder TV wenden wir in der Regel die Form mit beiden Geschlechtern («Ärztinnen und Ärzte») an. Auf unseren Social Media Kanälen verwenden wir auch die Formulierung «Ärzt:innen».
Diese Regel gilt nicht absolut und in jedem Fall, sondern soll mit Augenmass angewendet werden. Wenn zum Beispiel in einem Beitrag über den Milchpreis und den Ärger der Bauern berichtet wird, dann soll mindestens einmal im ganzen Bericht die Formulierung ‘die Bäuerinnen und Bauern’ vorkommen. Bei Aufzählungen (Handwerker, Banker, Wirte, Bauern) kann auch abwechselnd die allein männliche oder allein weibliche Form verwendet werden (Handwerkerin, Banker, Wirtin, Bauer).