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Kind welches eine Serie schaut.
Legende: Pixabay

Multimedia Wie unterscheiden sich Jugendschutzhinweise und Triggerwarnungen?

Der SRF Kundendienst klärt auf.

Bei einem Jugendschutzhinweis handelt sich um einen Hinweis, dass der gezeigte Inhalt nicht für alle Altersgruppen geeignet ist. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden. Im TV weist das «Logo rouge» ab 20.00 / 22.00 / 23.00 Uhr darauf hin, dass Inhalte für Jugendliche unter 14, 16 und 18 Jahren nicht geeignet sind. Das Logo jaune verweist im TV von 6.00 bis 20.00 Uhr auf Inhalte, die heikle und anspruchsvolle Szenen enthalten und daher in Begleitung angeschaut werden sollten.

Mit Triggerwarnungen will SRF traumatisierte Menschen davor schützen, ein belastendes Ereignis erneut zu durchleben. Aufgrund des Hinweises auf das behandelte Thema können Zuschauerinnen und Zuschauer selbst entscheiden, ob sie den nachfolgenden Inhalt sehen wollen. Mögliche Triggerthemen sind Suizid, Magersucht, Drogensucht, sexueller Missbrauch.

Jugendschutzhinweis geben also bekannt, welche Inhalte für ein junges Publikum nicht oder nur bedingt geeignet sind. Triggerwarnungen sollen traumatisierte Menschen von dem Inhalt des Videos warnen.

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