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Rechtsfrage: Dürfen Lehrer von Schülern Arztzeugnisse verlangen?
Aus Espresso vom 11.04.2019. Bild: Colourbox
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Rechtsfrage «Darf der Lehrer von meinem Sohn ein Arztzeugnis verlangen?»

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss dem Arbeitgeber meistens ein Arztzeugnis einreichen. Was aber gilt bei Kindern in der Primarschule? «Espresso» sagt, ob Lehrerinnen und Lehrer von ihren Schülern Arztzeugnisse verlangen dürfen.

Nach der grossen Pause am Vormittag sei ihr Sohn von der Schule nach Hause gekommen, schreibt eine Hörerin aus Baar (ZG) dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. «Ihm war übel und er hatte starke Bauchschmerzen».

Die Mutter versorgt den Jungen mit Tee und steckt ihn ins Bett. Am Nachmittag habe sich dann der Lehrer per SMS gemeldet: Er wolle ein Arztzeugnis. Die Mutter stutzt. «So etwas habe ich noch nie erlebt. Darf der Lehrer wirklich ein Arztzeugnis verlangen?», möchte sie wissen.

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Was punkto Absenzen an welchen Schulen gilt, ist im jeweiligen Schulreglement oder in kantonalen Schulgesetzen und ihren Verordnungen geregelt. Im Reglement der Schulen Baar ist festgehalten, dass Lehrerinnen und Lehrer Anspruch haben auf «angemessene Information durch die Eltern über ihre Kinder in allen für die Schule wichtigen Fragen».

Aus dieser Bestimmung sind Eltern verpflichtet, ein krankes Kind rechtzeitig vom Schulunterricht abzumelden. Woran ein Kind genau leidet, geht die Schule jedoch nichts an. Die Diagnose ist geschützt. Die Eltern sind verpflichtet, die Schule darüber zu informieren, wie lange das Kind voraussichtlich nicht am Unterricht teilnehmen kann.

Wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt?

Aus dieser Bestimmung lässt sich aber kein Anspruch auf ein Arztzeugnis ableiten.

Auch in den kantonalen Bestimmungen findet sich keine Grundlage, nach der ein Lehrer oder eine Schule Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis hätte. Geht es um Bagatellen, sind Eltern ohnehin nicht verpflichtet, ihr Kind ärztlich behandeln zu lassen.

Bei auffälligen Absenzen fragen Schulbehörden nach

Diese Regel gilt aber nicht absolut. Hat die Schule berechtigte Zweifel, dass ein Kind wirklich krank ist oder fällt ein Kind wegen häufiger, nicht nachvollziehbaren Krankheitsabsenzen auf und bringt ein Gespräch mit den Eltern keine Besserung, so wird eine Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen.

Verweigern die Eltern ein solches Zeugnis ohne überzeugenden Grund, wird die Schule bei der Kindesschutzbehörde eine Gefährdungsmeldung einreichen. Dann wird die Behörde mit Blick auf das Kindeswohl die Umstände abklären.

Im Beispiel von Claudia Meulis Sohn sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie muss ihrem Kind kein Arztzeugnis mit in die Schule geben. Ihrem Sohn geht es übrigens wieder gut. Auch die Irritation über den Wunsch des Lehrers hat sich unterdessen geklärt. Es hat sich um ein Missverständnis gehandelt.

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