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Ungleichbehandlung von Hunden Assistenzhunde bei Hundesteuer diskriminiert

Während Blindenhunde in vielen Kantonen von der Hundesteuer befreit sind, sind es Hilfs- und Therapiehunde oft nicht.

Eine Frau aus dem Kanton Luzern bezieht seit Jahren eine Invalidenrente. Ihre Diagnose: posttraumatische Belastungsstörung. Zudem ist sie derzeit in Abklärung wegen Autismus. Die Mittdreissigerin hat eine Frühinvalidenrente von rund 1500 Franken im Monat. Im Alltag leidet die Frau unter Panikattacken, sozialen Ängsten und Erschöpfung.  

Begleithund als Brücke zur Aussenwelt

Vor sieben Jahren organisierte sich die IV-Bezügerin trotz knapper Finanzen einen Hund, den sie selbst zum Assistenzhund ausbildete. Das ist ein Tier, ähnlich dem Blindenhund, das immer für sie da ist und ihr Sicherheit gibt.

Ich habe schon so viele Therapien hinter mir und habe nirgends so grosse Fortschritte gemacht wie in der Arbeit mit meinen Hunden.
Assistenzhund-Besitzerin

«Der Hund fordert mich täglich, dass ich mich mit der Welt da draussen auseinandersetze. Er ist wie eine Brücke zwischen mir und der Aussenwelt, der Türen öffnet und mir Sicherheit gibt,» erzählt die Betroffene dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

Grosse Fortschritte dank Hund

Als ihr Assistenzhund kürzlich starb, organisierte sie sich mit Hilfe von Pro Infirmis einen neuen, den sie im Moment wieder zum Assistenzhund ausbildet. Denn für die IV-Bezügerin ist klar: «Ich habe schon so viele Therapien hinter mir und habe nirgends so grosse Fortschritte gemacht wie in der Arbeit mit meinen Hunden.»  

Die Luzernerin ist 100 Prozent arbeitsunfähig und lebt mit IV und Ergänzungsleistungen nahe am Existenzminimum. Futter und Tierarztkosten sind eine Herausforderung, denn die IV zahlt nichts an den Hund.  Für ihre beiden bisherigen Wohngemeinden im Kanton Luzern war deshalb klar: Das ist ein Härtefall. Die Hundesteuer musste sie nicht zahlen.

Neue Wohngemeinde lehnt Steuerbefreiung ab

Ihre neue Wohngemeinde Beromünster sieht das anders: Ihr Gesuch auf Befreiung von der Hundesteuer in der Höhe von 120 Franken wurde abgelehnt. Begründung: Bezügern von Ergänzungsleistungen werde die Hundesteuer aus Prinzip nie erlassen.

Wieso mein Assistenzhund nicht von der Hundesteuer befreit ist, kann ich nicht nachvollziehen
Assistenzhund-Besitzerin

Mit einer Einsprache wehrt sich die Frau gegen den Entscheid der Gemeinde – ohne Erfolg. Sie versteht es nicht, insbesondere weil Blindenführhunde im Kanton Luzern von der Hundesteuer befreit sind. «Wieso mein Assistenzhund nicht, kann ich nicht nachvollziehen», sagt die Luzernerin.   

Gesetzesänderung kommt

Tatsächlich sind im Kanton Luzern Blindenhunde, Diensthunde, Militär- und Lawinensuchhunde von der Steuer befreit. Wie in vielen anderen Kantonen auch. Wieso nicht auch Hilfshunde für Menschen mit Diabetes oder Epilepsie, Signalhunde für Gehörlose oder Assistenzhunde für Körperbehinderte oder psychisch Kranke?

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

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Unverständlich, sagen Behindertenorganisationen. Und auch die Luzerner Kantonsrätin Claudia Wedekind kann das nicht nachvollziehen. Sie reichte deshalb vor einem Jahr einen Vorstoss ein, um diesen Missstand zu beheben. Mit diesem Anliegen rannte sie offene Türen ein, die Motion wurde im Kantonsrat ohne Gegenstimme überwiesen.

«Der Politik ist es nicht wichtig»

Susanne Schaffner, Geschäftsführerin des Vereins Assistenzhundezentrum Schweiz, freuts. Gerade für Menschen mit einer psychischen Krankheit seien Begleit- und Therapiehunde von unschätzbarem Wert. «Diese Leute können dank des Hundes wieder rausgehen, einkaufen und zum Teil wieder ins Arbeitsleben.» Dass Assistenzhunde endlich den Blindenhunden gleichgestellt werden, dafür setzt sie sich mit ihrem Verein schon lange ein. «Doch der Politik ist das Thema nicht wichtig.»

Luzerner Gemeinde Beromünster bleibt hart

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Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» bleibt die Gemeinde Beromünster hart. Die IV-Bezügerin muss die Hundesteuer bezahlen. Die Begründung der Gemeinde: « Auch bei den Staats- und Gemeindesteuern sind Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen steuerpflichtig und bezahlen Steuern, obwohl sie finanziell eng dran sind. Ein Bezug von Ergänzungsleistungen soll nicht generell bedeuten, dass keine Steuern mehr zu bezahlen sind. Im Sinne der Gleichstellung aller handelt die Gemeinde also konsequent nach den gesetzlichen Vorgaben.» Sollte der Kanton Luzern eine gesetzliche Grundlage für die Steuerbefreiung von Assistenzhunden schaffen, werde auch Beromünster danach handeln und auf die Steuer verzichten.

Espresso, 05.12.22, 08:13 Uhr

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