Der Obmudsman der Reisebranche hört sie täglich: Die Probleme, die so richtig die Ferien vermiesen können. Im «Kassensturz» wurden drei Frust-Klassiker herausgepickt und Ombudsman Franco Muff erklärte, was den Geschädigten in solchen Fällen zusteht:
Automiete: Lassen Sie sich Zeit bei der Übergabe!
Man mietet ein Auto mit allen möglichen Versicherungen dazu, und bei der Übernahme heisst es, man müsse noch eine Kaution bezahlen. Schliesslich stellt sich heraus, dass es nicht eine Kaution, sondern eine zusätzliche Versicherung war. Das Geld ist weg.
Oder: Die Autovermietung meldet sich nachträglich und behauptet, man habe am Auto einen Schaden verursacht. Was tun?
Weitere Infos zum Thema Automiete:
Flugreise: Bei Verspätung gibt's nicht immer Entschädigung
Ein Beispiel: Der Flug in die Feriendestination muss wegen Hydraulikproblemen am Flugzeug abgebrochen werden. Die Passagiere werden erst einen Tag später in die Ferien transportiert. Kann hier eine Entschädigung verlangt werden?
Übrigens: Unter anderen Umständen können Passagiere aber durchaus auf eine Entschädigung bestehen. Mehr dazu erfahren in diesen Artikeln:
Weitere Infos zum Flugrecht:
Das Hotel ist eine Bruchbude
Im Prospekt sieht das Hotel traumhaft aus. In Tat und Wahrheit steht die Unterkunft vor Dreck und droht zusammenzufallen. Wie in diesem Beispiel:
Die Ferien drohen zum Desaster zu werden. Statt Erholung gibt's Ekel und Stress. Was können Geschädigte in einem solchen Fall tun?