Die Initiative «Swiss Pledge» wurde auch von Konzernen wie Nestlé, Coca Cola, Unilever, Kellogg’s und McDonalds unterzeichnet. Mit dieser Initiative setzen sich die Nahrungsmittelhersteller selber Grenzen. Doch: Der selbsterklärte Verzicht auf Werbung für unter 12-jährige ist dabei begrenzt. So gilt er nur, wenn mehr als 35 Prozent der Werbezielgruppe jünger als 12 ist. Und wenn ein Produkt bestimmte Kriterien für Nährwerte erfüllt, dann darf es auch bei Kindern beworben werden. Welche Kriterien? Das legen die Konzerne zurzeit noch selber fest.
Coop muss gar nichts ändern
Bei Coop ändert sich durch die Unterzeichnung von «Swiss Pledge» wenig, das ergab eine Nachfrage der Konsumentensendung «Espresso» von Radio SRF1: Der Grossverteiler muss auf keine Werbungen für Kinder verzichten, die er bisher gemacht hat. Coop hatte bereits eigene Richtlinien für Kinder-Werbung und -Produkte. Diese seien denjenigen von «Swiss Pledge» sehr ähnlich, sagt Coop-Sprecherin Nadja Ruch im «Espresso»: «Wir müssen deshalb nicht unser ganzes Sortiment von Eigenmarken für Kinder umkrempeln.»
Konsumentenschutz für gesetzliche Regelung
Durch «Swiss Pledge» sei das Verhalten von Coop aber transparenter, sagt Nadja Ruch: «Und zwar, weil externe, unabhängige Stellen überprüfen, ob Coop die Mindestanforderungen von «Swiss Pledge» erfüllt.» Zudem reglementiere «Swiss Pledge» auf Ende 2014 die Nährwerte für Kinderprodukte. Diese Richtwerte seien dann für alle verbindlich.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) steht solchen Branchenvereinbarungen skeptisch gegenüber. Sie würden sehr breite und offene Regelungen ermöglichen. Dennoch findet Geschäftsführerin Sara Stalder für «Swiss Pledge» auch lobende Worte: «Werbestudien haben gezeigt, dass es wirklich weniger Werbung für ungesunde Kinderprodukte gibt.» Dennoch würde die SKS eine gesetzliche Begrenzung der Nährwerte von Kinderprodukten bevorzugen.
Migros bleibt bei eigenen Richtlinien
Im Gegensatz zu Coop macht die Migros bei «Swiss Pledge» nicht mit: «Die Migros hat sich gegen einen Beitritt zu «Swiss Pledge» entschieden und eigene Grundsätze erstellt, die teilweise über die Verpflichtungen von «Swiss Pledge» hinausgehen», heisst es in einer Stellungnahme.
Das Bundesamt für Gesundheit begrüsst die Selbstbeschränkung der Nahrungsmittelkonzerne: «Die ‚Swiss Pledge‘-Initiative ist ein erster Schritt zu Gunsten einer gesunden und ausgewogenen Ernährung sowie einem bewussten Kaufentscheid, insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren.» Entscheidend ist für das BAG, dass ein unabhängiges Institut, die Einhaltung der Regeln von «Swiss Pledge» überprüft.