Die Wettbewerbskommission (Weko) hat keine genügenden Anhaltspunkte, dass Harley Davidson Schweiz gegen das Wettbewerbsgesetz verstösst. Zu diesem Schluss kommt eine Vorabklärung, deren Schlussbericht dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 vorliegt. Die Weko hatte diese im November 2011 eingeleitet.
US-Mutterhaus verletzt Schweizer Wettbewerbsrecht
Einen Verstoss gegen das Schweizerische Wettbewerbsrecht hat die Weko dabei festgestellt: Das Mutterhaus von Harley Davidson in den USA untersagt US-Händlern, Motorräder, Zubehör und Accessoires ins Ausland zu liefern. «Dies stellt eine Abrede im Sinne des Kartellgesetzes dar», hält die Weko fest. Allerdings werde dadurch der Wettbewerb nicht erheblich beschränkt.
Espresso vom 13.01.2012:
Innerhalb von Europa seien Parallelimporte von Harley-Davidson-Motorrädern, Zubehör und Ersatzteilen ohne Einschränkungen möglich, hält die Weko fest. Insbesondere gebe es keine technischen Hindernisse, da die Standards der EU und der Schweiz übereinstimmten.
Vorabklärung wird eingestellt
Weiter kommt die Weko im Bericht zum Schluss, dass sich ein Direktimport von Harley-Davidson-Motorrädern aus den USA unter dem Strich nicht lohnt. Transportkosten, Abgastest und weitere Gebühren würden den Preisunterschied praktisch ausgleichen.
Zu den weiteren Vorwürfen, dass Harley Davidson Schweiz den Händlern Preise diktiere und die autorisierten Händler bei Import-Motorrädern Garantieleistungen verweigern würden, fand die Weko keine genügenden Anhaltspunkte. Die Vorabklärung wird deshalb ohne Folgen eingestellt.