Vor einiger Zeit erhielt der 13-jährige Arnaud Zurkinden einen Anruf. Er erinnert sich: «Eine Stimme sagte in Deutsch, sie sei von der Swisscom und wolle mir Unterlagen über ein günstiges Telefonie-Angebot schicken.» Zurkinden dachte, er könne Swisscom vertrauen und gab seine Adresse an.
Statt von der Swisscom gibt’s Post vom Inkassobüro
Doch die Unterlagen von Swisscom erhielt er nie. Stattdessen flatterte ihm eine Rechnung von der Abrechnungsgesellschaft Paypay ins Haus. Für ein Abo, das er bestellt haben soll bei der Firma Televox.
Diese Firma ist einschlägig bekannt. Sie gehört dem Zürcher Konsumenten-Schreck Philippe Gilomen. Seit Jahren locken seine Firmen wie Televox oder Telebilling Konsumenten mit dubiosen Angeboten in fiese Abo-Fallen.
Die Maschen des Philippe Gilomen
«Kassensturz» hat bereits über Gilomens Maschen berichtet: Zum Beispiel wie ein simpler Vertipper bei einer unverdächtigen 044er-Nummer zum Abschluss eines teuren Abos führt.
Ein weiterer mieser Trick: Wer bei einem Iphone-Wettbewerb mitmacht, löst ungewollt ein nutzloses Abo – Kostenpunkt: rund 60 Franken pro Monat. Mit dem Wettbewerb liefert der Teilnehmer auch noch seine Handynummer. Damit gelangt Telebilling an Daten.
Deutsches Callcenter mit Schweizer Vorwahl
Da viele Nummern aber nicht im Telefonbuch stehen, muss die Firma die Adresse herausfinden. Die Vermutung liegt nahe, dass solche fingierten Swisscom-Anrufe wie Arnaud Zurkinden einen erhalten hat genau deshalb erfolgen. «Kassensturz» fragte bei Televox nach. Doch ihr Chef Philippe Gilomen wollte dazu nichts sagen.
«Kassensturz» bekam jedoch einen Tipp: Die falschen Swisscom-Anrufe sollen vom Callcenter «Zwei Löwen» aus Deutschland stammen – trotz Schweizer Vorwahl.
Mitarbeiter erhalten Leitfaden zum Lügen
Kai Burgardt, Geschäftsführer von «Zwei Löwen» streitet dies ab. Man kenne weder Paypay, Telebilling noch Televox. Doch er lügt offensichtlich. «Kassensturz» liegen handfeste Beweise vor, die zeigen, dass «Zwei-Löwen»-Angestellte sich als Mitarbeiter der Schweizer Post und der Swisscom ausgegeben haben.
Die Anleitung zum Lügen steht in einem geheimen Telefonleitfaden. Die Mitarbeiter dürfen sich unter falschem Namen melden und mit allen Tricks versuchen, an Adressdaten zu gelangen.
Das gehe nicht, sagt Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: «Es ist ganz klar unlauter, sich Adressen unter Vortäuschung einer falschen Identität zu beschaffen. Das heisst: es ist illegal.»
Rechnung nicht bezahlen
Arnaud Zurkinden ist wie Tausende andere auf dubiose Art auf die Abo-Liste geraten. Ärgerlich auch für den Vater. Denn nun müssen sich Zurkindens mit Briefen und Mails gegen die ungerechtfertigten Rechnungen wehren. Der Vater meint: «Man muss sich ja wehren. Es geht nicht, dass man für etwas bezahlt, das man nicht bezahlen muss.»
Und das macht er richtig. Sara Stalder sagt nämlich: «Man muss nur Rechnungen bezahlen für eine Dienstleistung, die man auch bestellt hat. Wurde jemand getäuscht oder in die Irre geführt, muss er nicht bezahlen.»
Per Einschreiben anfechten
«Kassensturz» empfiehlt, den Rechnungsabsender mit einem Brief – am besten eingeschrieben – darüber zu informieren. Darin sollte der Geschädigte schreiben, dass er offensichtlich getäuscht wurde und der Vertrag deshalb ungültig ist. Weiter sollte da stehen, dass man die Rechnung nicht bezahlen und auf weitere Korrespondenz nicht mehr reagieren werde.
Einen entsprechenden Musterbrief finden Sie hier.