Laut Rechtsexpertin Doris Slongo handelt es sich dabei um einen fix abgemachten Preis, dieser darf in der Schlussrechnung nicht plötzlich erhöht werden.
Wurde kein fester Preis abgemacht, berechnet sich der Preis nach Arbeitsaufwand und Material. Bei einem Kostenvoranschlag sollte der endgültige Preis aber um nicht mehr als ca. 10 Prozent abweichen. Hat es sich bei der Offerte nur um eine ungefähre Schätzung gehandelt, ist der Rahmen für Abweichungen in der Rechnung noch grösser. Ist betreffend dem Preis gar nichts abgemacht worden, kann dies zu bösen Überraschungen führen.