«Solange ich die Gebühren zahlen kann und diese nicht wahnsinnig teuer sind, kaufe ich die Musik.» Es gibt sie also noch, die Jugendlichen, die für Musik bezahlen. Bei einer kleinen «mySchool»-Umfrage unter OberstufenschülerInnen tönt es oft anders. «Ich lade Musik immer runter, weil sie gratis ist.» Das Downloaden ist in der Schweiz legal – auch ohne Erlaubnis vom Urheber.
Verboten sind hingegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie beispielsweise BitTorrent oder eDonkey. Dort ist der Download nur möglich, wenn ich die jeweilige Datei gleichzeitig zum Upload freigebe.
Urheberrecht – Theorie und Praxis
Diesem Verbot zugrunde liegt das Urheberrecht, welches die Werke von KünstlerInnen schützt. Sie bekommen Geld, wenn jemand beispielsweise ihren Song spielt oder kopiert. Das gilt auch für mich. Wenn ich ein Lied oder einen Text schreibe oder ein Bild male, ist dieses in der Regel urheberrechtlich bis zu 70 Jahre nach meinem Tod geschützt. Soweit die Theorie.
In der Praxis halten sich manchmal nicht einmal KünstlerInnen an die urheberrechtlichen Bestimmungen. So klaute der Rapper Bushido bei Dark Sanctuary ganze Streicher-Sequenzen für sein Album, ohne dass er die französische Band um Erlaubnis gefragt hätte. Dark Sanctuary klagte, und Bushido musste 86 000 Franken Schadenersatz zahlen.
Link zum Portal Jugend und Medien
Stufe: Sek I, Sek II
Fächer:
- Medienbildung/ICT und Medien
- Individuum + Gemeinschaft
- Recht
- Ethik
Stichwörter: Download, Gratis, Musik, Upload, Urheberrecht, Musikkauf, Illegal, Legal, Internet, Verbot, Torrent, Medienkompetenz
Produktion: Thomas Gantenbein. SRF mySchool 2012
VOD: Unbegrenzt.