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Ab Juni gelten die neuen Gefahrensymbole

Fortan werden die Risiken von hierzulande hergestellten chemischen Produkten schwarz auf weiss mit rotem Rand deklariert. Damit passt sich die Schweiz dem internationalen Kennzeichnungssystem an.

Dass die bisher in Europa bekannten orangen Symbole abgelöst werden, ist trotz einer Informationskampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in der Schweiz noch wenig bekannt.

Immerhin 70 Prozent der Bevölkerung wissen, dass die Gefahren auf chemischen Produkten gekennzeichnet sind. Knapp 30 Prozent sind aber immer noch der Meinung, dass dies durch die – 2005 abgeschafften – Giftklassen geschieht.

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Seit 2012 arbeitet das BAG daran, die neuen Symbole des «Globally Harmonized System» (GHS) bekannt zu machen – unter anderem mit der Informationskampagne «Genau geschaut, gut geschützt». Damit sollte auch für die wichtigste Verhaltensregel im Umgang mit Chemikalien sensibilisiert werden: Wer die Hinweise auf der Etikette liest, schützt sich und andere vor Gefahren.

Das neue Kennzeichnungssystem, das von der UNO entwickelt wurde, umfasst neun Gefahrensymbole. Es soll die Bevölkerung besser schützen und den internationalen Handel mit chemischen Produkten vereinfachen.

Die neuen Symbole sehen den alten zum Teil ähnlich. So gibt es weiterhin den Totenkopf mit den gekreuzten Knochen für hochgiftige Stoffe. Produkte mit diesem Zeichen können schon in kleinen Mengen zu schweren Vergiftungen führen.

Neu ist das Ausrufezeichen «Vorsicht, gefährlich». Angebracht wird es auf Produkten, die beispielsweise Allergien oder Ekzeme auslösen können. Neu ist auch der Torso. Er wird auf Produkten prangen, die Organe schädigen oder Krebs erzeugen können.

Die alten Symbole verschwinden schrittweise aus Schweizer Verkaufsregalen. Bereits hergestellte Produkte können noch bis 2017 mit der bisherigen Kennzeichnung verkauft werden. Für neue Produkte ist die GHS-Kennzeichnung ab 1. Juni 2015 verbindlich; für Pflanzenschutzmittel gelten längere Übergangsfristen.

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