Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 440 Frauen an Gebärmutterhalskrebs. Bei etwa 5000 Frauen finden sich Vorstufen, die chirurgisch behandelt werden müssen. Insgesamt ist die Erkrankungsrate hierzulande deutlich zurückgegangen: Die Schweiz gehört heute weltweit zu den Ländern mit den wenigsten Fällen von Gebärmutterhalskrebs.
HP-Viren und Gebärmutterhalskrebs
Humane Papillomaviren sind die Auslöser von Gebärmutterhalskrebs. Sie werden durch Sexualkontakt übertragen und sind sehr häufig. Bis zu 80 Prozent der sexuell aktiven Männer und Frauen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HP-Viren. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der 16- bis 25-Jährigen. Die Häufigkeit von Infektionen steigt mit der Zahl der Sexualpartner und mit einem frühen Beginn sexueller Aktivität.
Wichtig zu wissen: 90 Prozent der Infektionen klingen von selbst wieder ab. Nur anhaltende Infektionen mit Hochrisiko-Typen können mit den Jahren zu Zellveränderungen und Krebs führen. Krebsvorstufen können chirurgisch entfernt werden. Je früher eine Therapie beginnt, desto besser sind die Heilungschancen.
Die HPV-Impfung schützt gegen die aggressivsten HP-Virentypen 16 und 18, die für bis zu 80% der Krebsfälle verantwortlich sind. Deshalb ist die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung inkl. Abstrich auch mit Impfung weiterhin sinnvoll und notwendig. Das BAG empfiehlt die Impfung für Mädchen ab 11 Jahren, das heisst ganz sicher vor Aufnahme sexueller Aktivitäten..
PAP-Abstrich und Suche nach Krebszellen
Beim Krebsabstrich (zytologischer PAP-Abstrich) entnimmt der Gynäkologe mit einem kleinen Bürstchen Zellmaterial vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals. Im Labor wird die Probe auf ein Glasplättchen ausgestrichen und gefärbt. Hierfür kommt die nach einem griechischen Arzt benannte Papanicalaou-Methode (PAP) zum Einsatz. Anschließend erfolgt die zytologische Untersuchung unter dem Mikroskop. Geprüft wird, ob die Zellen aus der Probe unverdächtig sind oder ob entartete Zellen (Krebsvorstufen) vorhanden sind. Der Abstrich wird klassifiziert in Normalbefunde sowie in Befunde, die einer weiteren Abklärung oder Kontrolle bedürfen.
Abstrich und Viren-Tests
Mikrobiologische Tests können in einer Zellprobe HP-Viren direkt aufspüren. Manche Tests weisen verschiedene Virentypen anhand ihrer DNA, also ihren Erbinformationen nach. Andere Tests (mRNA-Tests) decken zudem Gen-Proteine auf, die auf erste Zellveränderungen schliessen lassen. Virentests allein sind jedoch kein Nachweis für eine Krebs-Erkrankung.
Virentests jeglicher Hersteller setzen spezielle Geräte und chemische Mittel voraus. Die Frage, ob und welche Virentests fester Bestandteil jeder Gebärmutterhals-Vorsorgeuntersuchung werden sollen, ist daher für die Anbieter von grossem geschäftlichen Interesse.
Wie oft zum Krebsabstrich antreten
Der jährliche Abstrich wird heute von der Schweizer Fachgesellschaft SGGG nicht mehr empfohlen. Auch bezahlen die Krankenkassen das Gebärmutterhalskrebs-Screening in der Regel nur alle drei Jahre.
In aktuellen Schweizer Richtlinien wird Frauen unter 30 Jahren alle zwei Jahre ein Abstrich empfohlen, Frauen ab dem 30. Altersjahr alle drei Jahre (siehe unten).
Für Diskussionsstoff sorgen unter den Schweizer Fachleuten neue amerikanische Richtlinien. Sie empfehlen für Frauen ab dem 30. Lebensjahr Abstriche im Fünfjahres-Abstand, sofern der klassische PAP-Abstrich mit einem Viren-Test kombiniert wird. Die US-Fachgesellschaften kamen nach Auswertung der aktuellen Studienlage zum Schluss, dass dieses kombinierte Verfahren dem gängigen Drei-Jahres-Modell sogar überlegen sei. In Schweizer Fachkreisen wird die Frage kontrovers diskutiert.
Schweizer Richtlinien von 2012 empfehlen für das Screening:
21. bis 30. Altersjahr: Abstrich alle 2 Jahre
30. bis 70. Altersjahr: Abstrich alle 3 Jahre, wenn die zwei letzten zwei Abstriche unauffällig waren.
Nach 70. Altersjahr: Ohne auffällige Vorbefunde keine Vorsorgeuntersuchung mehr nötig.
Analyse-Methode: Zytologische Prüfung, Virentests nur bei Verdachtsfällen
US-amerikanische Guidelines von 2012 empfehlen dagegen für das Screening:
21. bis 30. Altersjahr: Abstrich alle 3 Jahre
30. bis 65. Altersjahr: Abstrich alle 5 Jahre, wenn die zwei letzten zwei Abstriche normal waren
Nach 65. Altersjahr: Ohne auffällige Vorbefunde keine Vorsorgeuntersuchung mehr nötig.
Analyse-Methode: Bis 30. Altersjahr nur Zytologische Prüfung, danach Zytologie + Virentest