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Können sich Zwillinge mit einem Pass durchmogeln?

Eineiige Zwillinge sehen auf den ersten Blick gleich aus. Früher musste sich darum das Passbüro mit den Angaben zufrieden geben, welche die Zwillinge machten. Seit 2010 hat die Schweiz den biometrischen Pass – jetzt können Zwillinge das System nicht mehr austricksen.

Der biometrische Schweizer Pass (E-Pass) ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind. Diese biometrischen Daten erhöhen die Sicherheit von Reisedokumenten und erschweren deren missbräuchliche Verwendung – auch für Zwillinge: Ist einmal der Fingerabdruck eingelesen, kann sich der eine Zwilling nicht mehr als der andere ausgeben.

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Ein Gesichtserkennungs-Gerät und ein Fingerabdruck-Scanner können also jederzeit überprüfen, ob auch die richtige Person mit dem Pass reist. Ab Ende September 2017 setzt auch der Flughafen Zürich auf das Gesichtsscreening. Ein Austauschen des Passes unter Zwillingen ist somit nicht mehr möglich.

Vor 2010 musste die Passbehörde Zwillingen jedoch einfach glauben, wie Karin Buchli vom Passbüro Zürich erzählt.

Grundlagen für die Einführung des biometrischen Passes

Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gelegt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an. Die definitive Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) erfolgte am 1. März 2010.

Durch den Einsatz von biometrischen Systemen kann nun die Sicherheit weiter erhöht werden. Zudem können biometrische Merkmale nicht verloren oder vergessen gehen, wie das zum Beispiel bei einem Schlüssel oder Passwort der Fall sein kann.

Biometrischer Pass bei Kindern?

Für Kinder muss ab Geburt ein eigener Ausweis mit Foto durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Anhand des Ausweisfotos muss ein Kind jederzeit zweifelsfrei identifiziert werden können. Die Identifikation von Kindern ist wichtig, um Kindesentführungen und Kinderhandel besser bekämpfen zu können.

Bei Kindern, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Unterschrift weggelassen. Bei Minderjährigen, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf die Erfassung von Fingerabdrücken verzichtet.

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