Das Fundament der Schweizer Sozialwerke ist die 1948 eingeführte Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV. Diese ermöglicht in erster Linie den Rückzug aus dem Berufsleben und trägt zu einem materiell gesicherten Ruhestand bei. Zusammen mit der Invalidenversicherung IV (ab 1960) bildet sie in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen die erste obligatorische Säule des sogenannten Drei Säulen-Modell. Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule. Als dritte Säule wird das private Sparen bezeichnet.
Chronik
Nationalrat Robert Bratschi zum Entwurf des AHV-Gesetzes
SR DRS am 20.08.1946
Konrad Ilg: Ehrung zum 70. Geburtstag
SR DRS am 25.01.1947
Die AHV wird eingeführt
Schweizer Filmwochenschau vom 11.07.1947
Leistungen und Mängel der Invalidenversicherung
Rundschau vom 14.04.1971
«Dene wos guet geit ...»
SF vom 26.12.1973
Was darf der Sozialstaat kosten?
SR DRS Index vom 23.12.1975
Seit den 1960er Jahren liegt der sozialpolitische Schwerpunkt beim Ausgleich von Chancenungleichheiten. Während der Hochkonjunktur in den «Wirtschaftswunder»-Jahren war der Ausbau zwar finanzierbar. Ohne ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum stösst aber diese fortschrittsgläubige Sozialpolitik an ihre Grenzen. Mitte der 1970er Jahre wird daher das erste Mal von der «Krise des Wohlfahrtsstaates» gesprochen.
Strukturelle Probleme
Grund für die seither immer wiederkehrenden Diskussionen ist die Abhängigkeit des Sozialstaates von wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen. Gerade die AHV als tragendes System ist besonders anfällig. Die Menschen werden immer älter, aber gleichzeitig hat die Schweiz eine relativ tiefe Geburtenrate.
Das führt dazu, dass immer weniger Menschen in den AHV-Fonds einzahlen, und immer mehr Mensch Geld daraus beziehen. Als Lösungen werden verschiedene Massnahmen diskutiert – von der Erhöhung des obligatorischen Rentenalters bis hin zur Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist alles auf dem Tisch.