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Geschichte, Geografie Entfaltung und Grenzen des Sozialstaats

Wohl kein anderes Thema ist im politischen Diskurs der Schweiz so präsent wie die Sozialpolitik. Dass es eine Absicherung für Menschen im Alter oder mit Beeinträchtigung braucht – da sind sich alle einig. Wie diese aber ausformuliert und finanziert werden soll, ist spätestens seit 1970 Dauerthema.

Das Fundament der Schweizer Sozialwerke ist die 1948 eingeführte Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV. Diese ermöglicht in erster Linie den Rückzug aus dem Berufsleben und trägt zu einem materiell gesicherten Ruhestand bei. Zusammen mit der Invalidenversicherung IV (ab 1960) bildet sie in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen die erste obligatorische Säule des sogenannten Drei Säulen-Modell. Die berufliche Vorsorge bildet die zweite Säule. Als dritte Säule wird das private Sparen bezeichnet.

Chronik

Strukturelle Probleme

Alterspyramiden der Schweiz
Legende: Die Altersstruktur der Schweiz Die Menschen werden immer älter. Das führt zu strukturellen Problemen in der AHV. BFS Neuchâtel

Grund für die seither immer wiederkehrenden Diskussionen ist die Abhängigkeit des Sozialstaates von wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen. Gerade die AHV als tragendes System ist besonders anfällig. Die Menschen werden immer älter, aber gleichzeitig hat die Schweiz eine relativ tiefe Geburtenrate.

Das führt dazu, dass immer weniger Menschen in den AHV-Fonds einzahlen, und immer mehr Mensch Geld daraus beziehen. Als Lösungen werden verschiedene Massnahmen diskutiert – von der Erhöhung des obligatorischen Rentenalters bis hin zur Einführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer ist alles auf dem Tisch.

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