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Sechseläuten 2025 Zuschauer-Wettbewerb «Sechseläuten»

Während der Live-Übertragung des «Sechseläuten» am 28. April 2025 verlosen wir beim Tipp-Spiel einen Aufenthalt im Gastkanton Zug.

Wettbewerbspreis

Zwei Übernachtungen im Doppelzimmer für zwei Personen im City Hotel Ochsen mitten in der Stadt Zug – inklusive Frühstück und einem 3-Gang-Dinner im Restaurant «Au Premier» sowie Zugang zu Gym und Sauna. Der Preis hat einen Wert von rund 1'000 Franken. – Ob Sie gewonnen haben, erfahren Sie am Schluss der Übertragung und hier im Internet.

Teilnahmebedingungen

  • Beginn und Teilnahmeschluss des Zuschauer-Wettbewerbs liegen innerhalb der Sendung.
  • Bei Wiederholungen der Sendung ist keine Teilnahme möglich.
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist mit der Abgabe eines Tipps über die geschätzte Brenndauer des Böögg in Minuten und Sekunden verknüpft. Jeder abgegebene Tipp nimmt am Wettbewerb teil.
  • Sollten eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmerin mehrere Tipps abgeben, so zählt ausschliesslich der zuerst abgegebene Tipp.
  • Die Teilnahme am Wettbewerb wird um 18:00 Uhr geschlossen.
  • Diejenige Teilnehmerin oder derjenige Teilnehmer, deren/dessen Tipp der tatsächlichen Brenndauer des Böögg (massgeblich ist hier die offizielle, von SRF ermittelte Brenndauer) am nächsten kommt, gewinnt den Preis.
  • Sollte es mehrere Tippabgaben geben, die der tatsächlichen Brenndauer am nächsten kommen, entscheidet das Los.
  • Kann die Gewinnerin oder der Gewinner nicht innert nützlicher Frist kontaktiert werden, behält sich SRF die Ziehung eines Ersatzes vor.
  • Mitarbeitende von SRF sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die Teilnahme von Minderjährigen setzt das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter voraus.
  • Bei unberechtigten oder durch systematische Manipulation oder unfaire Mittel erzeugten Teilnahmen, bleibt der Ausschluss von Teilnehmern vorbehalten.
  • Naturalpreise können nicht in bar eingetauscht werden. Bei Naturalgewinnen, die den Wert von CHF 1000 übersteigen, ist vor der Gewinnübergabe eine Wohnsitzbestätigung erforderlich. Sobald die Wohnsitzbestätigung vorliegt, darf der Naturalgewinn überreicht werden.

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird am TV bekannt gegeben und schriftlich über den Gewinn informiert. Die Kontaktadresse der Gewinnerin oder des Gewinners wird zum Zwecke der Preisübergabe dem Preis-Sponsor mitgeteilt. Der Preis bleibt bis zur Übergabe im Besitz des Preis-Sponsors. Daten von Teilnehmenden werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SRF. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. SRF behält sich vor die Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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