In der Doping-Affäre um Kamila Walijewa will die Eiskunstläuferin mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen. Laut der Anwälte der 15-jährigen Russin könnte ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Tests vorgelegen haben. Dies geht aus der 41-seitigen Urteilsbegründung im Eilverfahren des Falles hervor, die der internationale Sportgerichtshof (TAS) am Donnerstag veröffentlichte. In ihrer Verteidigung verwiesen Walijewas Anwälte auf die «extrem niedrige Konzentration» des verbotenen Herzmittels Trimetazidin, das in der A-Probe nachgewiesen worden war. Die verbotene Substanz soll durch eine Verunreinigung unabsichtlich in den Körper der Athletin gekommen sein. Walijewas Grossvater habe sie oft zum Training gefahren und viel Zeit mit ihr verbracht. Nach einer Herztransplantation nehme er regelmässig Trimetazidin ein und trage die Medizin meist bei sich.
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