Die Fifa testete die Technik bereits im Dezember bei der Klub-WM in Japan, auch beim Länderspiel zwischen Deutschland und Italien (0:0) Mitte November gab es einen Probelauf. «Wir sind sehr zufrieden. Natürlich ist noch nicht alles perfekt, aber wir testen ja noch», sagte Präsident Gianni Infantino danach.
Liga wartet ab
In der Schweiz fehlt offenbar das Geld für die Tests. Über eine halbe Million Franken würden diese gemäss Swiss Football League kosten. Im Frühling 2018 soll entschieden werden, wann die Technologie eingeführt werden soll (auch die Torlinientechnik wird hierzulande noch nicht angewendet). Noch gilt es, viele Fragen zu klären.
Am Beispiel Handspiel erklärt Cyril Zimmermann die Problematik. Was, wenn sich Schiedsrichter, Video-Assistent, der Vierte Offizielle und die Linienrichter nicht einig sind? «Das vereinfacht die Einführung nicht», sagt der Schiedsrichter-Chef gegenüber Radio SRF (Audio oben).
Wie der Video-Beweis funktioniert
Erfahrungswerte wird schon nächste Saison die Bundesliga liefern. Die Video-Assistenten werden in einer Art Zentrale in Köln sitzen und via Headset mit dem Schiedsrichter verbunden sein.
Der Vierte Offizielle wird durch eine Bildschirm-Geste zu erkennen geben, dass eine Szene überprüft wird. Am Spielfeldrand wird es einen Bereich geben, in dem sich der Schiedsrichter die strittige Szene im Zweifel auch selbst noch einmal auf einem Bildschirm anschauen kann. Um Protesten der Profis vorzubeugen, wird es sehr schnell Verwarnungen geben, wenn Spieler eine Video-Überprüfung einfordern. Der Schiedsrichter kann auch selbst eine Überprüfung einfordern.
In diesen 4 Fällen wird eingegriffen
In der Bundesliga wird der Videobeweis künftig nicht bei jeder Kleinigkeit herangezogen, sondern nur in diesen 4 Fällen:
- Torerzielung: Ging dem Tor unmittelbar ein Regelverstoss (z.B. Foulspiel, Hands, Offside etc.) voraus?
- Penaltysituationen: Ist der gegebene oder nicht gegebene Elfmeter berechtigt? War der Regelverstoss innerhalb oder ausserhalb des Strafraums? War der Ball vorher im Aus?
- Platzverweis: Wurde z.B. eine Tätlichkeit (im Rücken des Schiedsrichters), eine Notbremse oder ein grobes Foulspiel begangen?
- Spielerverwechslung: Der Schiedsrichter gibt z.B. einem falschen Spieler die Gelbe oder Rote Karte. Der Schiedsrichter ist unsicher, wer das Vergehen begangen hat.
Sendebezug: Radio SRF 1, Echo der Zeit, 26.01.2017, 18:00 Uhr