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EPO und Wachstumshormone Alex Wilson für weitere 10 Jahre gesperrt

  • Alex Wilson ist vom Schweizer Sportgericht für weitere 10 Jahre gesperrt worden.
  • Dem Schweizer Sprinter konnten weitere Dopingverstösse, darunter der Gebrauch von EPO, nachgewiesen werden.
  • Swiss Athletics begrüsst in einer Stellungnahme das hohe Strafmass.

Am 28. April wäre die 4-jährige Dopingsperre gegen Alex Wilson abgelaufen. Direkt im Anschluss wird nun aber eine neue Sperre gegen den 34-jährigen Basler in Kraft treten. Vom Schweizer Sportgericht ist der Sprinter am Freitag für weitere 10 Jahre gesperrt worden. Dies wegen Doping mit EPO, Besitz verbotener Substanzen und unzulässiger Einflussnahme, schreibt Swiss Sport Integrity in einer Mitteilung.

EPO in Blutprobe von 2021

Im Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen Wilson, in dem er im Juni 2022 wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu einer 4-jährigen Sperre verurteilt worden war, wurden Swiss Sport Integrity diverse Ermittlungsakten zugestellt. Dank der Zusammenarbeit mit der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA konnte Swiss Sport Integrity Hinweise auf weitere Dopingverstösse ermitteln.

In einer im Juli 2021 entnommenen Blutprobe konnte bei Wilson, der im letzten Moment von den Olympischen Spielen in Tokio ausgeschlossen worden war, der Gebrauch von EPO (=Erythropoetin; regt die Bildung roter Blutkörperchen an) nachgewiesen werden. Zudem wurde aufgedeckt, dass er im Besitz von verbotenen Substanzen, darunter Wachstumshormone, war. Weitere Ermittlungen ergaben ausserdem absichtlich falsch angegebene Aufenthaltsinformationen, was wegen unzulässiger Einflussnahme einem weiteren Verstoss entspricht.

Stellungnahme von Swiss Athletics

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«Das Verhalten von Alex Wilson ist in jeder Hinsicht inakzeptabel und für uns zutiefst enttäuschend. Es widerspricht sämtlichen Werten des Sports, für die sich ganz viele Menschen in der Schweizer Leichtathletik täglich einsetzen», sagt Markus Lehmann, Geschäftsführer von Swiss Athletics, nach der Urteilsverkündung des Schweizer Sportgerichts. «Im Sinne eines fairen Sports ist es unerlässlich, dass solche illegalen Machenschaften aufgedeckt und streng sanktioniert werden. Das hohe Strafmass ist aus unserer Sicht angesichts des wiederholten, dreisten Vergehens absolut gerechtfertigt.»

Die Hauptverhandlung vor dem Schweizer Sportgericht fand ohne Wilson statt. Er blieb unentschuldigt fern und gab auch keine Stellungnahme ab. Wilson muss zusätzlich eine Busse, die Verfahrens- und Analysekosten sowie eine Parteientschädigung an Swiss Sport Integrity im Gesamtbetrag von 17’400 Franken übernehmen.

Radio SRF 3, 25.04.2025, 16:30 Uhr ; 

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