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Umstrittene Testosteron-Regel Erleichterung bei IAAF, Enttäuschung bei Semenya

Die WM verpasst Semenya nach der Entscheidung des Bundesgerichts wohl. Doch ein endgültiges Urteil ist nicht in Sicht.

Das Schweizer Bundesgericht hat am Dienstagabend entschieden, die provisorische Aufhebung der umstrittenen Testosteron-Regel für Caster Semenya wieder zu kippen. Darauf reagierte der Leichtathletik-Weltverband IAAF erleichtert.

Die Anordnung schaffe «die notwendige Gleichheit und Klarheit für alle Athletinnen», die sich auf die WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) vorbereiten, so die IAAF.

IAAF will Biologie über Geschlechtsidentität stellen

Im weiteren Verlauf des Verfahrens will die IAAF weiter für «ihren Standpunkt» kämpfen, dass der Sport ein gesellschaftlicher Bereich sei, in dem die «Biologie gegenüber der Geschlechtsidentität in den Vordergrund» gestellt werden müsse.

Die Testosteron-Regel sei ein «notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel, um einen fairen und bedeutungsvollen Wettbewerb» herzustellen.

Semenya lehnt Medikamente ab

Semenya, die über die 800 m seit 4 Jahren unbesiegt ist, müsste ihren Testosteron-Spiegel mit Medikamenten senken, um nun auf den Strecken zwischen 400 m und der Meile bei den Frauen antreten zu dürfen. Dies lehnte die 28-jährige Südafrikanerin bisher strikt ab, weshalb sie ihren Titel in Doha wohl nicht verteidigen wird.

Ich werde dann Urlaub machen.
Autor: Caster Semenya

Semenya hatte bereits vor dem Entscheid des Bundesgerichts angekündigt, bei der WM nur über ihre Paradestrecke 800 m an den Start zu gehen. «Wenn ich nicht die 800 m laufe, laufe ich gar nicht bei der WM. Keine 1500 m und auch nichts anderes. Ich werde dann Urlaub machen.»

Zeitpunkt des endgültigen Urteils offen

Über Semenyas grundsätzliche Beschwerde gegen die Testosteron-Regel hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Peter Josi, Medienbeauftragter des Bundesgerichts, machte auf Anfrage von SRF keine Angabe dazu, bis wann das sogenannt materielle Urteil gefällt wird.

Es kann ohnehin gut sein, dass sich der «Fall Semenya» noch eine Weile hinzieht. Denn sobald das Schweizer Bundesgericht das endgültige Urteil bekanntgegeben hat, könnte Semenya den Fall noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen.

Sendebezug: Radio SRF 1, Bulletin von 22:00 Uhr, 30.07.19

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