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Wegen fehlendem Pass Lobalu darf an Olympia nicht unter Schweizer Flagge starten

Der Langstreckenläufer wird an den Olympischen Spielen nicht für die Schweiz antreten.

Der Exekutivrat des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) hielt am Donnerstag anlässlich seiner Sitzung in Lausanne fest, dass Dominic Lobalu kein Schweizer Staatsbürger sei und deshalb gemäss olympischer Charta nicht für die Schweiz starten dürfe.

Da der 25-Jährige die geforderten Limiten und Resultate aufweist sowie anerkannter Flüchtling sei, werde er aber eingeladen, als Teil des bislang 36-köpfigen IOC-Flüchtlingsteams bei den Spielen teilzunehmen. Ob er dieses Angebot annimmt, ist offen. 2019 war er nach einem Rennen in Genf von einem Flüchtlingsteam geflüchtet und hatte in der Schweiz Asyl beantragt.

Swiss Athletics habe die Entscheidung des IOC mit Verwunderung und Unverständnis aufgenommen. «Das IOC Executive Board hätte die reglementarische Möglichkeit gehabt, Dominic Lobalu die Starterlaubnis für die Schweiz zu erteilen», schrieb der Verband in einem Statement. Jetzt werde man mit Lobalu das weitere Vorgehen besprechen. Das Ziel sei es, ihm eine erfolgreiche Olympiateilnahme zu ermöglichen.

In Rom für die Schweiz auf (erfolgreicher) Medaillenjagd

An den Europameisterschaften in Rom hatte Lobalu noch für die Schweiz starten dürfen: In den letzten Tagen durfte der gebürtige Südsudanese unter Schweizer Flagge erstmals bei einer internationalen Meisterschaft starten. Mit EM-Gold über 10'000 m und Bronze über 5000 m stellte er seine Fähigkeiten eindrücklich unter Beweis.

Vorangegangen war ein monatelanges Seilziehen. Mitte Mai hatten Lobalu, sein neues Umfeld und Christoph Seiler, der Präsident von Swiss Athletics, einen ersten Teilerfolg im sich hinziehenden Prozedere um die Startfreigabe für internationale Anlässe verbuchen können. Rechtzeitig erhielt der Afrikaner grünes Licht für die Teilnahme an den Europameisterschaften in Rom.

Vorab hatte Seiler alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Startberechtigung für den vor den Kriegswirren in seinem Land geflohenen Läufer zu erwirken. Zuletzt tat Seiler dies mit einem Wiedererwägungsgesuch bei World Athletics.

Pass zwingend notwendig

Der Weltverband hatte im vergangenen Herbst wohl den von Swiss Athletics beantragten Nationenwechsel bewilligt, obwohl Lobalu noch nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügt.

Läufer mit Schweizer Flagge bei Leichtathletikveranstaltung.
Legende: Darf in Paris nicht für die Schweiz starten Dominic Lobalu. KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

Die Verantwortlichen von World Athletics sprachen allerdings betreffend Startrecht an internationalen Meisterschaften eine drei Jahre dauernde Wartefrist aus, womit Lobalu erst ab Anfang April übernächsten Jahres die Schweiz an kontinentalen und globalen Titelkämpfen hätte vertreten dürfen.

Für Olympische Spiele ist jedoch der Pass des Landes, für das man starten will, zwingend notwendig, wie das IOC nun erneut bestätigte.

SRF zwei, sportlive, 12.06.2024, 19:00 Uhr ; 

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