Rechtsgrundlagen
Der Auftrag von SRF ist in der Bundesverfassung verankert. Sie definiert die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen als Sache des Bundes und gewährt zugleich Unabhängigkeit und Autonomie in der Programmgestaltung. Artikel 93.2 besagt zudem:
Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.
Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), die Radio- und Fernsehverornung (RTVV) sowie die Konzession präzisieren den Leistungsauftrag für die SRG und damit auch für SRF.
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Leitlinien von SRG und SRF
Übergeordnete Richtlinien für die SRF-Mitarbeitenden sind die Vision, die Mission und die Werte der SRG, ihre Unternehmens- und Angebotsstrategie sowie ihre Angebotscharta. Letztere beinhaltet publizistische Grundsätze und gilt für die Programmschaffenden aller Radio- und Fernsehprogramme.
Die Publizistischen Leitlinien von SRF formulieren die Grundsätze der Angebotscharta auf operativer Ebene. Der umfassende Normenkatalog ist für alle Redaktionen von SRF verbindlich. Er trägt zur Sicherung der publizistischen Qualitätsstandards sowie zur Einhaltung von Medienrecht und Medienethik bei.