Das Gesetz verpflichtet alle Schweizer Haushalte und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, eine Medienabgabe für Radio und Fernsehen zu bezahlen.
Im Januar 2019 hat eine geräteunabhängige Abgabe die frühere Empfangsgebühr ersetz. Seit 1. Januar 2021 beträgt die Abgabe für Radio und Fernsehen 335 Franken je Privathaushalt und Jahr (bis 2019 waren es noch CHF 451.10 Franken). Die Haushalte erhalten die Rechnung über die Abgabe von der Serafe AG.
Die Abgabe für Kollektivhaushalte liegt bei 670 Franken im Jahr.
Unternehmen entrichten eine vom Umsatz abhängige Abgabe.
Änderungen ab 2027 und 2029
Der Bundesrat senkt die Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte von 335 auf 300 Franken – ab 2027 von 335 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Zum anderen werden ab 2027 rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit. Grund: Die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe wird von heute 500'000 Franken Jahresumsatz auf 1.2 Millionen Franken erhöht.