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Brandgefährliche Brandverletzungen
Aus Ratgeber vom 08.12.2015. Bild: Colourbox.
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Brandgefährliche Verletzungen

In der Schweiz gibt es pro Jahr 17'000 Unfälle mit Feuer. Bei Kindern sind es meist Verbrühungen, bei Erwachsenen Verbrennungen. Auch ältere Menschen können nicht schnell genug reagieren, wenn zum Beispiel der Adventskranz Feuer fängt, sagt Cordula Scherer, Oberärztin am Inselspital.

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Vorsicht vor Brandwunden!
aus Ratgeber vom 01.08.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 20 Minuten 51 Sekunden.

Schon kleine Verbrennungen sind schmerzhaft. Bestehen sie jedoch nur aus einer kleinflächigen Rötung, heilen sie meist narbenlos wieder ab. Doch sobald sich Blasen bilden, ist Vorsicht geboten.

Schon eine einzige Tasse mit frisch aufgegossenem Tee kann bis zu 30 Prozent der Hautoberfläche eines kleinen Kindes verbrühen – das Kind gilt dann bereits als schwer brandverletzt!

Erste Hilfe bei Brandwunden

  • Kühlung: Leitungswasser handwarm (circa 20° C) kann unmittelbar (wenige Sekunden nach dem Unfall) die Verbreitung der Hitze stoppen. Auch kann kühles Wasser die Schmerzen lindern. Achtung: Ideal sind ein bis zwei Minuten, auf keinen Fall länger als zehn Minuten, sonst kühlt man zu sehr aus, und nicht zu kalt, sonst riskiert man Erfrierungen. «Gerade Kinder kühlen schnell aus, deshalb ist es wichtig, die betroffene Hautstelle wird nicht zu lange zu kühlen. Ausserdem kann zu langes Kühlen die Haut schädigen», sagt Cordula Scherer, Ärztin an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie am Inselspital Bern. Zwar nimmt das kühle Wasser den Schmerz, zugleich wird aber die Durchblutung beeinträchtigt.
  • Salben: Verbrennungen 1. Grades (Rötung, auch Sonnenbrand) können mit Salben gekühlt werden (zum Beispiel mit Aloe Vera, eventuell auch cortisonhaltige Salben). Sobald sich Blasen bilden, sollen nur vom Arzt verordnete Salben verwendet werden. Bei kleinen Hautstellen rät Cordula Scherer sogar von Salben auf der frischen Wunde ab: «Ich empfehle, die Wunde einfach trocken zu halten.» Allenfalls empfiehlt es sich, die verbrannte Hautstelle mit einem grossen Pflaster abzudecken.
  • Blasen: Nicht aufstechen. Blasen, die grösser als ein Einfrankenstück sind, sollte man innert 24 Stunden dem Arzt zeigen, der die Blase dann fachgerecht verarzten kann.
  • Behandlung offener Brandwunden: Diese sollte (nach dem Kühlen) mit einer sterilen Binde abgedeckt und dem Arzt gezeigt werden. Auf die Brandwunde dürfen weder Öl noch Mehl oder andere Hausmittel aufgebracht werden. Spezielle Gels oder Salben sind nur von Ärzten aufzutragen und sind nicht Bestandteil der Ersten Hilfe bei Verbrennungen.
  • Zum Arzt: Blasen grösser als Einfränkler, offene und grossflächige Verbrennungen, Verbrennungen auf Gesicht, Händen, Füssen, Brust oder Genitalien.

Alltagstipps, damit es erst gar nicht so weit kommt

  • Kabel des Wasserkochers möglichst kurz halten, damit Kinder nicht daran ziehen können.
  • Bei Kindern am Tisch besser auf eine Tischdecke verzichten.
  • Fondue sicher platzieren. Spitzen vermeiden.
  • Alte Haushaltgeräte wegen Brandgefahr auswechseln.
  • Der Tannenbaum wird jeden Tag trockener und brennt damit besser. Das gilt auch für den Adventskranz.
  • Statt richtiger Tannenbaumkerzen auf (geprüfte) LED-Lichter umsteigen. LED-Lichterketten haben den Vorteil, dass sie sich nicht erwärmen.

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