Das Angebot der öffentlichen Hand ist in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden:Es gibt eine ganze Palette von Hilfsangeboten für die Pflege zu Hause. Dazu gehören Spitex, Mahlzeitendienste, Notrufsysteme, Fahrdienste und Besucherdienste. Vielerorts wird das Angebot erweitert mit Nacht-Spitex oder auch Entlastungsangeboten wie Tagesstätten. Auf dem Markt bieten vermehrt auch private Spitex-und Pflegefirmen ihre Dienstleistungen an.
Professionelle Beratung ist wichtig
Wichtig für die Betroffenen und ihre Angehörigen ist primär eine professionelle Beratung. Es ist von Vorteil, sich frühzeitig beraten zu lassen. Informationen über das passende Pflegeangebot gibt es bei den lokalen Pro-Senectute-Stellen oder auch in der Wohngemeinde. Die Pro-Senectute-Fachleute helfen auch bei finanziellen Fragen - und zwar kostenlos.
Wer bezahlt die Pflege zu Hause?
Die Krankenpflege zu Hause wird grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei der Grund- und Behandlungspflege der Spitex übernimmt die Krankenkasse aus der Grundversicherung 90 Prozent der Kosten; 10 Prozent bleiben als Selbstbehalt.
Die anderen Hilfen wie Haushaltshilfe, Mahlzeitendienst, administrative und persönliche Ratschläge werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Je nach Zusatzversicherung wird aber ein Teil der Kosten gedeckt.
Informieren Sie sich also vorgängig bei Ihrer Krankenkasse.
Günstiger, aber nicht gratis
Grundsätzlich ist die Pflege zuhause günstiger als ein Heimaufenthalt. Dies, weil die Infrastrukturkosten (Wohnen, Haushalt) zuhause tiefer sind als im Heim. Auch die Pflegekosten sind zuhause in der Regel tiefer, weil ein Grossteil der Pflegeleistung nicht von professionellem Pflegepersonal, sondern von den Angehörigen erbracht wird. Pflege ist aber immer mit Kosten verbunden, ob zuhause oder im Heim.
Es ist sinnvoll, die Leistungen von pflegenden Angehörigen zu entschädigen. Pro Senectute bietet Hilfe bei der Ausarbeitung eines sogenannten Pflegevertrages an. Diese Entschädigung ist aber eine Angelegenheit zwischen den Vertragsparteien. Wo das Geld knapp ist, kann auch die sogenannte Hilflosenentschädigung einspringen. Die Ergänzungsleistung rechnet Angehörigenpflege nur in der Höhe eines nachgewiesenen Erwerbsausfalles an.
Wenn das Geld nicht reicht
Wenn das Einkommen einer älteren Person nicht ausreicht, um die Hilfen zu Hause zu bezahlen, können Zusatzleistungen beantragt werden. So kann bei Schwierigkeiten bei den alltäglichen Lebensverrichtungen (Aufstehen, Körperpflege, Fortbewegung) Hilflosenentschädigung der AHV beantragt werden. Die Pro-Senectute-Beratungsstelle in Ihrer Region informiert über diese Möglichkeit.