Hand aufs Herz: Wer sieht sich die Angaben auf den Verpackungen von Lebensmitteln wirklich an – und selbst wenn: wer versteht, was er da liest? Der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) ist das Problem bekannt. Die Hälfte aller Konsumenten versteht bei den Angaben nur Bahnhof. Drei von vier Verbrauchern wünschen sich eine einheitliche, einfache Kennzeichnung gesunder Lebensmitteln.
Doch die Lebensmittelindustrie kennt die Tricks: Je süsser und fettiger, desto beliebter ein Produkt. Hersteller wollen vor allem ihre Produkte an den Konsumenten bringen. Wie gesund sie sind, ist zweitrangig. Deshalb legen sie auch nur bedingt Wert darauf, alle Zutaten einfach und verständlich auf der Packung offenzulegen.
Für die meisten Produkte besteht in der Schweiz nicht einmal eine Nährwert-Kennzeichnungspflicht. Verpflichtet sind die Hersteller aber dazu, Informationen zu Zutaten aufzuführen, mit denen ein Produkt ausdrücklich wirbt, zum Beispiel den tatsächlichen Erdbeer-Anteil im Erdbeer-Joghurt.
Reihenfolge
Auch wenn Informationen abgedruckt sind: Einfach zu dechiffrieren sind sie nicht. Gut zu wissen: Die Zutatenliste führt die Ingredienzien in absteigender Menge auf. Kommt Zucker in der Auflistung also weit vorne vor, ist sein Anteil im Lebensmittel entsprechend hoch.
Nährwertangaben
Der Nährwert eines Produkts bezieht sich auf dessen Kalorien-, Eiweiss- und Fettgehalt. Darüber ist auch der Energiewert in Kilo-Joule (kJ) und Kilokalorien (kcal) abgebildet. Die Werte beziehen sich auf 100 Gramm, 100 Milliliter oder auf eine Portion, beispielsweise ein Guetzli. Der Nährwert kann von Portion zu Portion produktionsbedingt leicht schwanken, angegeben ist deshalb der Durchschnittswert.
Vitamingehalt
Angaben zum Vitamingehalt sind nur bedingt verbindlich, denn er nimmt im Laufe der Zeit ab. Produkte frisch ab Produktion sind deshalb vitaminreicher als Produkte, die schon länger im Supermarktregal stehen.
Um den angegeben Vitamingehalt bis zum Ende des Haltbarkeitsdatums zu gewährleisten, dürfen Hersteller Vitamine bei der Produktion eines Produkts «überdosieren». Frisch ab Produktion sind Produkte deshalb vitaminhaltiger als angegeben.
Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, wie lange der Hersteller für Geruch, Geschmack oder Farbe garantiert. Nach Ablauf des Datums ist das Lebensmittel deshalb oft noch eine ganze Weile zum Verzehr geeignet. Deshalb darf es auch dann noch, allerdings zum reduzierten Preis, verkauft werden.
Das Verbrauchsdatum sollten Konsumenten dagegen ernster nehmen, denn es gilt für leicht verderbliche Lebensmittel.