Die attraktive, 39-jährige Frau auf einer Liege der Zürcher «Sinomedica»-Praxis möchte nicht öffentlich auftreten. Seit fünf Jahren leidet sie unter einer Blasenschwäche, die ihr – nachvollziehbar – peinlich ist, da sie mehrmals täglich einnässt, bevor sie die Toilette erreicht hat.
Experten-Chat
Sieben Ärzte konnten ihr bisher keine nachhaltige Linderung verschaffen, ihrem achten behandelnden Arzt, Massimo Fumagalli, hat sie einen ganzen Stapel von Austrittsberichten mitgebracht.
Nach sechs Behandlungen mit Akupunktur stellt die Patientin eine «deutliche Besserung» fest. Sie muss weniger häufig zur Toilette und nur noch selten erreicht sie diese zu spät. «Wenn wir über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abrechnen würden, dann müssten wir die Behandlung jetzt einstellen», sagt Fumagalli. «Der bisherige Behandlungserfolg ginge verloren.»
Die Grenzen der Grundversicherung
Die OKP vergütet nämlich «nur» 180 Minuten Akupunktur bei Ärzten pro Halbjahr. Wer mehr Behandlung braucht oder einem Therapeuten/einer Therapeutin vertraut, ist auf eine Zusatzversicherung angewiesen – oder zahlt aus eigenem Sack.
Wer sich in eine komplementärmedizinische Behandlung begibt, tut deshalb gut daran, sich vorgängig bei seiner Krankenkasse zu erkundigen, welche Leistungen übernommen werden. Denn während man in der Grundversicherung sagen kann, dass die medizinischen Leistungen einheitlich und gesetzlich festgelegt sind, ist das in den Zusatzversicherungen nicht der Fall.
Studie
Jeder Versicherte muss herausfinden, was für ihn am besten ist: Ein erster Vergleich der Leistungen kann helfen, ein Gespräch mit behandelndem Arzt oder Therapeuten sowie der Krankenkasse ist in jedem Fall empfehlenswert.
* Durch anerkannte Therapeuten durchgeführte Behandlungen.
** Durch Ärzte mit Spezialausbildung durchgeführte Behandlungen.
*** Die Franchise bei Swica beträgt 600 Franken pro Jahr, unabhängig davon ob die Leistungen in der Grundversicherung oder Zusatzversicherung anfallen.
**** Visana Komplementär 3 übernimmt zudem 50% der Kosten, max. 1000.- pro Jahr bei nicht anerkannten Therapeuten.
(Stand November 2014)