Drei schwerkranke Männer haben vom Kölner Verwaltungsgericht Recht bekommen. Sie klagten gegen das Cannabis-Anbauverbot, welches auch für Menschen gilt, die Cannabis als Medizin – und nicht als Droge – konsumieren.
Als «Notlösung» sei der Anbau für chronisch kranke Patienten zu erlauben, entschied das Gericht. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Der Patient müsse «austherapiert» sein, also keine Behandlungsalternativen haben und sogenannter Medizinal-Hanf aus der Apotheke müsse zu teuer für ihn sein. Ausserdem muss der Patient gewisse Auflagen erfüllen – etwa sicherstellen, dass der Hanf nicht in die Hände Dritter gelangt.
Als Mundspray erlaubt
Bereits vor diesem Gerichtsurteil war Deutschland bei der medizinischen Nutzung von Cannabis einen Schritt weiter als die Schweiz. Denn hierzulande können sich kranke Menschen zwar Cannabis-Medikamente verschreiben lassen – etwa den Mundspray Sativex – die Pflanzen selbst gibt es aber nicht auf Rezept. Die Begründung: «Der Gehalt der aktiven Substanz THC variiert bei den Cannabis-Pflanzen zu stark, als dass sie als Medikament zugelassen werden könnten», sagt Mona Neidhart vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
In anderen Ländern jedoch – darunter Deutschland, die Niederlande und Teile der USA – können sich Schwerkranke getrockneten Hanf in der Apotheke besorgen. Das Kraut wird geraucht oder mittels eines Verdampfers inhaliert. «Über die Lunge werden die Wirkstoffe besonders gut aufgenommen», sagt Rudolf Brenneisen von der Universität Bern. Und der Pharmazeut ist der Meinung: «Auch Schweizer Patienten sollten Zugang zu solchem Medizinal-Hanf erhalten.»
Eigenanbau ist günstiger
Brenneisen begrüsst ausserdem den Eigen-Anbau durch Patienten, wie er jetzt vom Kölner Verwaltungsgericht gutgeheissen wurde: «Wer Cannabis selber anbaut, spart viel Geld.» Allerdings falle dann die Qualitätskontrolle weg – wie stark sein Kraut wirkt, muss der Patient dann jeweils im Selbstversuch herausfinden.
Ganz legal Cannabis anbauen, darf in der Schweiz erst eine Firma in der Ostschweiz – mit einer Ausnahmebewilligung vom BAG. Die Firma liefert das Cannabis an Forscher und an eine Apotheke im Emmental, welche als einzige Apotheke in der Schweiz selber Cannabis-Tinkturen direkt aus dem Kraut herstellt.