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Infusionen gegen Eisenmangel – Glaubensfrage spaltet die Fachwelt
Aus Puls vom 19.11.2018.
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Infusionen mit Eisen Wie viel Eisen darf es sein?

Eiseninfusionen stehen im Visier der Bundesbehörden. Es bahnt sich eine Beschränkung der Kostenübernahme an.

Müdigkeit, Muskelschmerzen, Haarausfall: Solche Symptome können auftreten, wenn die Eisenreserven des Körpers verbraucht sind. Doch ab wann sind Eiseninfusionen nötig und gerechtfertigt? In dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. In speziellen «Eisenzentren», wo sich viele Frauen behandelt lassen, gelten sehr hohe Zielwerte für das Speichereisen, das Ferritin.

Die hohen Zielwerte führen zu Konflikten zwischen Betroffenen, Ärzten, und Krankenkassen. Dabei spielen auch die Kosten eine Rolle. Tatsache ist, die Grundversicherung gibt Jahr für Jahr mehr Geld für Eiseninfusionen aus. 2016 waren es über 51 Millionen Franken, rund 56 Prozent mehr als noch 2011. Bei der «Ombudsstelle Krankenversicherung» in Luzern beschweren sich wiederholt Versicherte, weil ihre Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert.

Geteilte Meinungen beim Ferritinwert

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Eisen ist ein unverzichtbares Spurenelement für die Blutbildung. Der Körper speichert Eisen in Leber, Milz und Knochenmark in Form von Ferritin. Der Ferritinspiegel lässt sich im Blutserum feststellen.

WHO-Zielwerte: Laut Weltgesundheitsorganisation WHO brauchen Frauen wie Männer im Minimum 15 ng Ferritin pro ml Blut-Serum, damit ihre Eisenspeicher genug gefüllt sind.

Zielwerte der Eisenärzte: Die Ärzte der Vereinigung Swiss Iron Health Organisation (SIHO) vertreten viel höhere Zielwerte. Insbesondere Frauen sollten ihrer Ansicht nach einen Ferritinspiegel von mindestens 100 ng/ml haben. Bei dieser Definition sind praktisch alle Frauen in menstruationsfähigem Alter behandlungsbedürftig.

Eisenüberladung: Bei Werten über 150 ng/ml (Frauen) und über 200 ng/ml (Männer) steigt laut WHO das Risiko für eine sogenannte Eisenüberladung. Dabei kann abgelagertes Eisen die Organe schädigen.

Eisenmangel zu wenig genau definiert

Eliane Brechbühl von der Ombudsstelle: Weil die Frage nicht eindeutig geregelt ist, entscheidet der Vertrauensarzt der jeweiligen Kasse darüber, wann eine Pflichtleistung vorliegt und wann nicht. Einzelne Fälle landeten schon vor Gericht. Allerdings wies das Kantonsgericht Baselland eine Klage gegen die Krankenkasse Atupri ab. Begründung: Die Ferritinwerte der Klägerinnen seien nicht tief genug gewesen.

Auf den ersten Blick scheint die Rechtslage klar zu sein: Krankenkassen müssen Eiseninfusions-Therapien bezahlen, wenn Tabletten oder Tropfen unwirksam oder unverträglich sind, und wenn ein Eisenmangel vorliegt. Zwei Präparate sind für solche Therapien zugelassen und stehen auf der Spezialitätenliste des Bundes.

Doch es bleiben Grauzonen, weil der Eisenmangel nicht genau definiert wurde. Franziska Sprecher, Spezialistin für Gesundheitsrecht der Universität Bern, kritisiert diesen Zustand: «Es ist ungeeignet, dass Juristen über Einzelfälle entscheiden. Es wäre sinnvoll, wir hätten allgemein gültige Leitlinien zu diesen Therapien.»

Orale Eisentherapie

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Ein orales Präparat, also Tabletten oder Tropfen, ist bei Eisenmangel die Therapie erster Wahl. Es kostet ein Mehrfaches weniger als eine Infusions-Therapie. Bei rund 20 Prozent der Patientinnen und Patienten treten allerdings Nebenwirkungen wie wie Verstopfung oder Durchfall auf. Die Präparate nur jeden zweiten Tag einzunehmen, kann die Verträglichkeit verbessern.

Bei der oralen Therapie steigt der Eisenspiegel langsamer als bei Infusionen. Die Wirksamkeit ist aber durch Studien belegt.

Der Bund schreitet ein

Wer also braucht wirklich intravenöses Eisen, bei welchen Laborwerten und Symptomen? Diese Fragen will der Bund nun geklärt haben. Im Rahmen eines Health Technology Assessment-Verfahrens lässt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Infusionstherapie umfassend überprüfen.

Erste Ergebnisse des jahrelangen Verfahrens sind auf dem Tisch. Auf Anfrage teilt das BAG mit: Die Analyse der wissenschaftlichen Daten liefere keine Belege dafür, dass Eiseninfusionen einer oralen Therapie überlegen seien.

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Sandra Schneider vom BAG: «Es kann sein, dass ein Schwellenwert festgelegt wird.»
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Jetzt wird geprüft, wer weiterhin einen Anspruch auf Eisen-Infusionen haben soll, unter Einbezug der Kostenfrage. In einem Jahr dürfte der Schlussbericht vorliegen. Dann sind konkrete Massnahmen zu erwarten. «Es kann sein, dass ein Schwellenwert festgelegt wird», erklärt Sandra Schneider, Leiterin der Abteilung Leistungen im BAG.

Das würde bedeuten, dass die Spezialitätenliste mit einer Beschränkung – einer Limitatio – versehen wird. Die Vergütungspflicht würde damit an Laborwerte gebunden. «Ärzte wären zwar nach wie vor frei, Eiseninfusionen zu verschreiben», so Gesundheitsrechts-Professorin Franziska Sprecher. Doch Patientinnen müssen die Behandlung dann unter Umständen selbst bezahlen. Die behandelnden Ärzte wären verpflichtet, sie darüber zu informieren.

Eisen in Nahrungsmitteln

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Der Organismus ist auf die Zufuhr geringer Eisenmengen angewiesen. Eisen aus tierischer Nahrung wird vom Darm besser absorbiert als pflanzliches Eisen.

Fördert die Eisenaufnahme: Vitamin C fördert die Eisenaufnahme. Gute Vitamin C Lieferanten sind Zitrusfrüchte, Obst, aber auch viele Kräuter, die zudem oft auch Eisen enthalten.

Hemmt die Eisenaufnahme: Schwarzer und grüner Tee, Kaffee, sowie Cola-Getränke hemmen die Eisenaufnahme und sollten daher nicht zu den Mahlzeiten konsumiert werden. Auch Milchprodukte hemmen die Eisenaufnahme und sollten nicht Bestandteil jeder Mahlzeit sein.

Die 20 eisenhaltigsten Nahrungsmittel nach der Schweizerischer Nährwertdatenbank: Blutwurst, Paprikagewürz, frischer Thymian, getrocknete Bierhefe, Schweineleber, Sojamehl, Weizenkleie, Kalbsniere, Kakaopulver, frische Pfefferminze, Kürbiskerne, Vollkorn-Hirseflocken, Kochwürste, Sesamsamen, getrocknet Linsen, Pinienkerne, Weizenkeime, Leber, getrocknete grüne Bohnen, Trockenfleisch Rind.

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