Die Europäische Arzneimittelbehörde hat im Mai letzten Jahres erstmals vor Fencheltee gewarnt. Ratten und Mäuse, welche in Versuchen Estragol in hoher Konzentration erhalten haben, erkrankten häufiger an Leberkrebs als Nager, die kein Estragol verabreicht bekamen. Über allfällige Auswirkungen auf das Erbgut sind sich Forschende noch nicht klar.
Nun warnt auch das Schweizerische Heilmittelinstitut
Nun zieht Swissmedic nach und empfiehlt vorläufig, dass während der Schwangerschaft und der Stillzeit auf Fencheltee verzichtet werden soll. Bei Kindern unter vier Jahren empfiehlt sie, «nur in Absprache mit einer Medizinalperson», Fencheltee zu verabreichen.
Warum ist Tee besonders gefährlich?
Gerade bei Tee sei eine exakte Dosierung nicht möglich, schreibt Swissmedic. Auch die Wassertemperatur spielt eine Rolle: also die Menge Wasser, in welcher der Tee aufgegossen wird – und auch die Dauer des Ziehenlassens. Alle diese Faktoren haben Einfluss darauf, wie viele Inhaltsstoffe aus dem Fenchel herausgelöst und schlussendlich konsumiert werden.
Die Reaktion Schweizer Hebammen und Kinderärzte
Barbara Stocker Kalberer ist Präsidentin des Schweizerischen Hebammenverbandes. Für sie ist das Estragol im Fencheltee nichts Neues. Die Erkenntnisse der Europäischen Arzneimittelbehörde hingegen schon. Der Hebammenverband hat deshalb schon einen Monat vor der Swissmedic auf der verbandseigenen Webseite informiert.
Auch der Präsident der Ernährungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie, Christian Braegger, rät von Fencheltee ab.
Fenchel als Medikament
Geht es um Fenchel als Arznei, ist die schweizerische Heilmittelbehörde zuständig. Sie versichert in ihrer Meldung vom März 2024: «Swissmedic ist in Kontakt mit den Zulassungsinhaberinnen der entsprechenden Produkte und wird bei Bedarf Massnahmen ergreifen, zum Beispiel die Anpassung der Packungsbeilage.»
Fenchel- und Stilltee im Grossverteiler
Allerdings werden nicht alle Fencheltees als Arznei verkauft. Grossverteiler und der Detailhandel führen Fencheltee und Fenchelhaltige Stilltees in ihrem Sortiment. Diese Produkte stehen unter der Zuständigkeit des Bundesamts für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV).
Das BLV schreibt dazu auf Anfrage: «Für die Substanz Estragol ist die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge nicht bekannt.» Das BLV verfolge die wissenschaftlichen Arbeiten zu Fenchel und Estragol der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Und es werde «anhand der Resultate über mögliche Massnahmen entscheiden.» Bis es so weit ist, tun Schwangere, Stillende und Kinder unter vier Jahren gut daran, auf Fencheltee und Stilltees, welche Fenchel enthalten, zu verzichten.
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