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«Osteopath» jetzt geschützte Berufsbezeichnung

Seit Januar 2013 ist klar geregelt, wer sich als Osteopath bezeichnen darf. Damit gehört die Osteopathie zu den ersten Bereichen der Zusatzmedizin, die von Gesundheitsbehörden und Versicherungen anerkannt und reglementiert wird.

Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Verdauungsprobleme: Das Behandlungsspektrum der sanften Heilmethode ist breit gefächert. Manuell spüren die Therapeuten die Problembereiche auf und behandelt sie dann mit leichtem Druck. Die Idee: Ein Mensch ist nur gesund, wenn sich alle Strukturen des Körpers im funktionellen Gleichgewicht befinden – das betrifft den Muskel- und Knochenapparat ebenso wie Organe. Weil die Behandlung so sanft ist, eignet sie sich für jeden, fürs Schreibaby ebenso wie für den bewegungseingeschränkten Senior.

«Osteopath» als Qualitätssiegel

Nicht zuletzt deswegen erfreut sich die Osteopathie zunehmender Beliebtheit. Mit ihrem Ansehen hatte sie bisweilen aber noch zu kämpfen. Das dürfte sich nun ändern: Seit Januar 2013 darf sich in der Schweiz nur noch als Osteopath oder Osteopathin bezeichnen, wer das interkantonale Diplom in Osteopathie erworben hat. «Nach England ist die Schweiz der erste Staat in Europa, der diesen Beruf reglementiert», freut sich Sebastian Byrde, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Osteopathen (SVO). Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen nun nach einer fünfjährigen Vollzeit-Ausbildung sowie einer zweijährigen Assistenzzeit die Prüfung für das interkantonale Diplom ablegen. Wer bis dato ohne dieses Diplom osteopathisch tätig war, konnte in einer sechs Jahre dauernden Übergangszeit bis Ende 2012 die Prüfung nachholen.

Mittlerweile sind schon mehr als 800 Diplome vergeben worden, mehr als die Hälfte davon im französischen Teil der Schweiz. «Mit ihrem angelsächsischen Ursprung hat sich die Osteopathie zuerst in der Romandie eingebettet, um dann in die Deutschschweiz und ins Tessin vorzurücken», erklärt Sebastian Byrde.

Patienten in guten Händen

Die Reglementierung ist die Frucht langjähriger Arbeit und ein Wunsch der Osteopathen. Zu Beginn des Jahrtausends hatten die Kantone beschlossen,  die Zulassungsbedingungen für die Ausübung der Berufe in der Osteopathie zu vereinheitlichen – aufgrund der Entwicklung der Osteopathie in der Schweiz und zur Sicherheit der Patienten. Wie genau diese Bedingungen aussehen, beschlossen die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) gemeinsam und verbindlich im November 2006. Im Januar 2013 wurden diese Bedingungen nun Pflicht – für frischgebackene wie bereits praktizierende Osteopathen gleichermassen. Patienten können sich nun darauf verlassen, dass ihr osteopathischer Therapeut gut ausgebildet ist. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt: Die Kosten werden durch die betreffenden Zusatzversicherungen übernommen.

Video
Heilen mit Osteopathie
Aus Puls vom 01.10.2012.
abspielen. Laufzeit 12 Minuten 41 Sekunden.

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