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Deutsches Bier und seine mittelalterliche Rezeptur
Aus A point vom 01.02.2016. Bild: Keystone
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Reinheitsgebot von 1516 Ein Prost aufs Bier und das älteste Lebensmittelgesetz der Welt

Seit über 500 Jahren darf nach deutschem Reinheitsgebot nur Hefe, Gersten, Hopfen und Wasser ins Bier. Das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt bereitet den Brauern nicht nur Freude.

Die Erde war schon eine Kugel, Amerika seit gut 20 Jahren entdeckt, Martin Luther beklagte sich bereits über den Ablasshandel und studierte an seinen Thesen. 500 Kilometer weiter südlich erliess zur gleichen Zeit der bayrische Herzog Wilhelm VI im April 1516 ein Gesetz mit dem Titel «Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll» – das deutsche Reinheitsgebot, das älteste Lebensmittelgesetz der Welt.

Es schreibt vor, dass in Bier fortan nichts mehr gelangen darf als Gerste, Hopfen und Wasser. Der Grund war, dass Brauer damals mit allen möglichen Zutaten experimentierten. «Im Mittelalter hat man diverse Kräuter und Gräser ins Bier getan», sagt Biersommelier Anton Flückiger.

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
Autor: Kernsatz des Reinheitsgebots vom April 1516

Besonders das Beifügen von hochgiftigem Bilsenkraut war verheerend. Die entstandenen Biere waren damit also nicht nur von sehr unterschiedlicher Qualität, sondern manchmal auch schlicht gesundheitsgefährdend.

Gärte das Bier früher noch dank Hefepilzen aus der Luft, durfte später immerhin noch Hefe zugesetzt werden. Während des Gärens sinkt die Hefe im Bier auf den Boden des Gärkessels. Bei obergärigen Bieren, die früher in den wärmeren Sommermonaten entstanden, schwamm die Hefe obenauf, das Bier war leichter verderblich. Es durften deshalb laut Reinheitsgebot nur noch untergärige Biere gebraut werden, die den damaligen Brauern aber nur in den kalten Monaten gelangen.

Ausnahme: Das Weizenbier – obergärig und mit Weizen gebraut – verstösst damit gleich mehrfach gegen das Reinheitsgebot. Das Siegel «gebraut nach deutschem Reinheitsgebot» bekamen die Weizenbrauer nur gegen Zahlung an die Obrigkeit.

Vier Zutaten – bis heute

Nichts ausser Hefe, Gerste, Hopfen und Wasser – das gilt in Deutschland für Bier bis heute. Für Brauer ist das eine grosse Einschränkung, denn wenn sie die ebenfalls natürlichen Zutaten wie die in Belgien gebräuchliche Hirse, Mais oder Dinkel statt Gerste verwenden, müssen die deutschen Brauer ihr Bier als «Biermischgetränk» deklarieren.

Und so gibt es in Deutschland zwar viele Biermarken, aber wenige Bierstile – ganz im Gegensatz zur Schweiz.

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